Dienstleistung
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung um eine Beförderungsart erweitern
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) können Sie für verschiedene Beförderungsarten beantragen. Diese sind:
Fahrten mit
- einem Taxi
- einem Mietwagen
- einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
- einem Krankenwagen.
Wenn Sie eine dieser FzF besitzen, können Sie sie um weitere Beförderungsarten erweitern lassen.
Einrichtung
Fachdienst Straßenverkehr
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
04462 86-1604
04462 86-1212
Einrichtung
Führerscheinstelle
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 8589983
04431 85983
Einrichtung
Landkreis Aurich - Ordnungsamt
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
04941 16-3299
04941 16-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441 898-1037
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die zuständige Zulassungsstelle
Zuständige Stelle
Die zuständige Zulassungsstelle
Voraussetzungen
Bei der Erweiterung:
-
für Taxifahrten, Fahrten mit einem Mietwagen und Fahrten mit einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr:
- Sie verfügen über die notwendige Fachkunde.
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
- Sie besitzen seit mindestens 2 Jahren einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.
-
für Fahrten mit einem Krankenwagen:
- Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sie sind mindesten 19 Jahre alt.
- Sie besitzen seit mindestens einem Jahr einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Vorhandene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kopie
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Schlagwörter
Erweiterung, Fahrerlaubnis, Fahrgastbeförderungsschein, Fahrgast, Fahrgastbeförderung, Fahrlehrerschein, Mietwagen, Personenbeförderung, Taxi, Linienverkehr, Krankentransport, Fluggast, Erweiterung, Fahrerlaubnis, Fahrgastbeförderungsschein, Fahrgast, Fahrgastbeförderung, Fahrlehrerschein, Taxi, Personenbeförderung, Mietwagen, Linienverkehr, Krankentransport, Fluggast, Führerschein zur Fahrgastbeförderung, Rettungswagen, Fahrgastbetrieb, Krankenwagen, FzF, Beförderungsart, Beförderung von Fahrgästen, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Krankenkraftwagen, Bedarfsverkehr
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die zuständige Zulassungsstelle
Zuständige Stelle
Die zuständige Zulassungsstelle
Voraussetzungen
Bei der Erweiterung:
-
für Taxifahrten, Fahrten mit einem Mietwagen und Fahrten mit einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr:
- Sie verfügen über die notwendige Fachkunde.
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
- Sie besitzen seit mindestens 2 Jahren einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.
-
für Fahrten mit einem Krankenwagen:
- Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sie sind mindesten 19 Jahre alt.
- Sie besitzen seit mindestens einem Jahr einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Vorhandene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kopie
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht