Dienstleistung
Jagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.
Sind Sie bereits in Besitz eines deutschen Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen. Den deutschen Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
Einrichtung
Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
Servicezeiten
Allgemein:
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Ausländerbehörde (nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung):
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Fax
04462 86-1604
04462 86-1604
Telefon
04462 86-1235
04462 86-1235
E-Mail
Einrichtung
Ordnungsamt
Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten
https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
Fax
04431 85-200
04431 85-200
Telefon
04431 85-0
04431 85-0
Häufig gestellte Fragen
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jagdschein
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- ggf. aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Schlagwörter
Jäger, Verlängerung, Jagderlaubnis, Jagen, Jagd, Jagdschein, Jagdlizenz, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdwesen, Jagdkarte, Jagdpatent, Jägerei, Jägerschein, Verlängerung, Jagderlaubnis, Jagen, Jagd, Jäger, Jagdschein, Jagdlizenz, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdwesen, Jagdkarte, Jagdpatent, Jägerei, Jägerschein
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jagdschein
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- ggf. aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Schlagwörter
Jäger, Verlängerung, Jagderlaubnis, Jagen, Jagd, Jagdschein, Jagdlizenz, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdwesen, Jagdkarte, Jagdpatent, Jägerei, Jägerschein, Verlängerung, Jagderlaubnis, Jagen, Jagd, Jäger, Jagdschein, Jagdlizenz, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdwesen, Jagdkarte, Jagdpatent, Jägerei, Jägerschein