Dienstleistung
Jagdschein Ersatz
Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.
Sollte Ihr Jagdschein abhandengekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Dieses Ersatzdokument können Sie für einen Jahres-, Tages- und für Jugendjagdscheine beantragen.
Einrichtung
Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
Servicezeiten
Allgemein:
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Ausländerbehörde (nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung):
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Fax
04462 86-1604
04462 86-1604
Telefon
04462 86-1235
04462 86-1235
E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
1 bis 3 Jahre
Geltungsdauer:
14 Tage
Ansprechpunkt
Einen Ersatz für Ihren verlorenen Jagdschein beantragen Sie bei der Behörde, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie die Jagd überwiegend ausüben möchten.
Voraussetzungen
- Ihnen wurde bereits ein Jagdschein ausgestellt.
- Sie haben Ihren Jagdschein verloren.
- Den Verlust Ihres Jagdscheins haben Sie unverzüglich bei der zuständigen Behörde gemeldet.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Lichtbild
Hinweise (Besonderheiten)
Auch für einen verlorengegangenen Jugendjagdschein können Sie einen Ersatz beantragen.
Schlagwörter
Ersatz, Ersatzdokument, Jäger, Jagderlaubnis, Jagen, Jagd, Jagdschein, Jagdlizenz, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdwesen, Jagdkarte, Jagdpatent, Jägerei, Jägerschein, Jagderlaubnis, Jagen, Jagd, Jäger, Jagdschein, Jagdlizenz, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdwesen, Jagdkarte, Jagdpatent, Jägerei, Jägerschein, Ersatzdokument, Ersatz, Ersatz-Jagdschein
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
1 bis 3 Jahre
Geltungsdauer:
14 Tage
Ansprechpunkt
Einen Ersatz für Ihren verlorenen Jagdschein beantragen Sie bei der Behörde, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie die Jagd überwiegend ausüben möchten.
Voraussetzungen
- Ihnen wurde bereits ein Jagdschein ausgestellt.
- Sie haben Ihren Jagdschein verloren.
- Den Verlust Ihres Jagdscheins haben Sie unverzüglich bei der zuständigen Behörde gemeldet.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Lichtbild
Hinweise (Besonderheiten)
Auch für einen verlorengegangenen Jugendjagdschein können Sie einen Ersatz beantragen.
Schlagwörter
Ersatz, Ersatzdokument, Jäger, Jagderlaubnis, Jagen, Jagd, Jagdschein, Jagdlizenz, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdwesen, Jagdkarte, Jagdpatent, Jägerei, Jägerschein, Jagderlaubnis, Jagen, Jagd, Jäger, Jagdschein, Jagdlizenz, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdwesen, Jagdkarte, Jagdpatent, Jägerei, Jägerschein, Ersatzdokument, Ersatz, Ersatz-Jagdschein