Dienstleistung
Ausbildungsförderung beantragen
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können.
Die Ausbildungsförderung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann für folgende Bereiche erteilt werden:
- Ausbildungsförderung für Studierende
- Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler
- Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte
Einrichtung
Fachdienst Soziale Leistungen
Adresse
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
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26409 Wittmund
Servicezeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Fax
04462 86-1313
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Telefon
04462 86-1326
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E-Mail
Einrichtung
Landkreis Vechta - Jugendamt
Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
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49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Postfach 1353
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Servicezeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Fax
04441 898-1040
04441 898-1040
Telefon
04441 898-0
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung.
Das zuständige BAföG-Amt ist in der Regel an das Studentenwerk der Hochschule angegliedert.
Rechtsgrundlage(n)
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG)
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung.
Das zuständige BAföG-Amt ist in der Regel an das Studentenwerk der Hochschule angegliedert.
Rechtsgrundlage(n)
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG)