Dienstleistung
Wahlergebnis einer Landtagswahl feststellen
Landtagswahlen sind Wahlen, bei denen die Bürgerinnen und Bürger eines Bundeslandes die Mitglieder des Landtages wählen. Der Landtag ist das Parlament eines Bundeslandes und spielt eine wichtige Rolle in der Gesetzgebung und der Kontrolle der Landesregierung.
Einrichtung
Dezernat II
Am Markt 9
26409 Wittmund
04462 86-41111
04462 86-01
Einrichtung
Fachbereich Personal und Kreisentwicklung
Am Markt 9
26409 Wittmund
04462 86-1125
04462 86-1101
Einrichtung
Gemeinde Edewecht - Zentrale Dienste
Rathausstraße 7
26188 Edewecht
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04405 939039
04405 916-0
Rosenwinkel 10-11
38350 Helmstedt
+49 5351 121-1601
+49 5351 121-1211
Einrichtung
Landkreis Vechta - Amt für zentrale Aufgaben
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1037
04441 898-0
Einrichtung
Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt unverzüglich nach der Wahl.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit obliegt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnsitz) sowie der Kreiswahlleitung und der Landeswahlleitung.
erforderliche Unterlagen
Keine Unterlagen erforderlich
Verfahrensablauf
- Nach Schließung der Wahllokale werden die Stimmen in den Wahllokalen ausgezählt.
- Die Ergebnisse werden durch die jeweilige Kreiswahlleitung überprüft.
- Die Parteien erhalten Mandate entsprechend ihrer prozentualen Stimmenanteile. Berücksichtigt werden nur Landeslisten, die mindestens 5 Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben. Im Wahlkreis gilt keine Sperrklausel.
- Die Sitze im Landtag werden proportional zu den Stimmenanteilen auf die Parteien verteilt. Wahlkreismandate werden ebenfalls berücksichtigt.
- Nach Abschluss der Auszählung und Verteilung der Mandate wird das endgültige Wahlergebnis durch den Landeswahlleitung öffentlich bekannt gegeben.
Rechtsbehelf
Wahleinspruch nach dem Wahlprüfungsgesetz
Schlagwörter
Wahlen, Abgeordnete, Wahlen, Abgeordnete, Wahlperiode, Legislatur, Mandat, Wahlkreis, Bürgerschaft, Landtag, Abgeordnetenhaus, Landesregierung, Ministerpräsident, Landesparlament, Regierung, Parlament
Bearbeitungsdauer
Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt unverzüglich nach der Wahl.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit obliegt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnsitz) sowie der Kreiswahlleitung und der Landeswahlleitung.
erforderliche Unterlagen
Keine Unterlagen erforderlich
Verfahrensablauf
- Nach Schließung der Wahllokale werden die Stimmen in den Wahllokalen ausgezählt.
- Die Ergebnisse werden durch die jeweilige Kreiswahlleitung überprüft.
- Die Parteien erhalten Mandate entsprechend ihrer prozentualen Stimmenanteile. Berücksichtigt werden nur Landeslisten, die mindestens 5 Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben. Im Wahlkreis gilt keine Sperrklausel.
- Die Sitze im Landtag werden proportional zu den Stimmenanteilen auf die Parteien verteilt. Wahlkreismandate werden ebenfalls berücksichtigt.
- Nach Abschluss der Auszählung und Verteilung der Mandate wird das endgültige Wahlergebnis durch den Landeswahlleitung öffentlich bekannt gegeben.
Rechtsbehelf
Wahleinspruch nach dem Wahlprüfungsgesetz