Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zu Ihrem minderjährigen Kind mit Staatsangehörigkeit der EU haben, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.


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27793 Wildeshausen
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26603 Aurich (Ostfriesland)
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Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
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 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
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 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
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KFZ-Zulassung Friesoythe
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 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


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Telefon
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49377 Vechta
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Montag 08:30 - 12:30 Uhr
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Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
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Und nach Vereinbarung.

Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
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Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.

Ausländerbehörde:
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


Fax
04441 898-1037
Telefon
04441 898-0

Häufig gestellte Fragen

Welche Fristen Sie gegebenenfalls einhalten müssen, hängt von der Art der Aufenthaltserlaubnis ab, die Sie beantragen möchten.

Stellen Sie Ihren Antrag circa 4 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis.


Die Gebühren betragen • 96,00 Euro für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um maximal drei Monate und • 93,00 Euro für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um mehr als drei Monate . Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Gebühr: EUR 93,00 - 96,00
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html

Die zuständige Stelle benötigt in der Regel mehrere Wochen für die Bearbeitung. Die Dauer hängt insbesondere davon ab, ob Sie alle Nachweise vollständig an die zuständige Stelle gesandt haben.


Örtlich zuständige Ausländerbehörde (Landkreise und größere Städte)


Örtlich zuständige Ausländerbehörde (Landkreise und größere Städte)


  • Sie besitzen eine aktuelle Aufenthaltserlaubnis.
  • Ihr Kind besitzt die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes.
  • Zwischen Ihnen und Ihrem Kind besteht weiterhin ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder affektiver Weise.

  • Pass oder Passersatz
  • welche Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, hängt von der Art des Aufenthaltstitels und dem ihm zugrundeliegenden Aufenthaltszweck ab

  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Sie bezahlen die notwendigen Gebühren.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
  • Sobald der eAT fertig ist, können Sie den eAT persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung. Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Die Aufenthaltserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn Ihr Kind, dass die EU-Staatsangehörigkeit besitz, auch weiterhin ein eigenständiges Recht auf Freizügigkeit besitzt.