Dienstleistung
Wohngeld Änderung
Einrichtung
Fachdienst Leistungen zum Lebensunterhalt
Adresse
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
Servicezeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Fax
04462 86-1313
04462 86-1313
Telefon
04462 86-1326
04462 86-1326
E-Mail
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Wohngeldstelle
Adresse
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Servicezeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Fax
04244 82-29
04244 82-29
Telefon
04244 8223
04244 8223
E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte spätestens am letzten Tag des Monats gestellt werden, ab dem höheres Wohngeld berücksichtigt werden soll.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.
Rechtsbehelf
- Klage beim Verwaltungsgericht
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte spätestens am letzten Tag des Monats gestellt werden, ab dem höheres Wohngeld berücksichtigt werden soll.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.
Rechtsbehelf
- Klage beim Verwaltungsgericht