Dienstleistung
Wohngeld Änderung
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn
-
sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
-
sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
-
sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Einrichtung
Fachdienst Leistungen zum Lebensunterhalt
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
04462 86-1313
04462 86-1326
Einrichtung
Gemeinde Bakum - Sozialamt
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04446 89-95
04446 89-12
Einrichtung
Landkreis Aurich - Jugend und Soziales
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04941 16-5098
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Helmstedt: 50.24 - Wohngeld / BAföG
Conringstraße 27 - 30
38350 Helmstedt
+49 5351 121-2601
+49 5351 121-2450
+49 5351 121-2322
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1045
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Wohngeldstelle
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04244 82-29
04244 8223
Einrichtung
Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte spätestens am letzten Tag des Monats gestellt werden, ab dem höheres Wohngeld berücksichtigt werden soll.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Gebühr:
kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
-
die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
-
die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
-
die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
-
Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Rechtsbehelf
- Klage beim Verwaltungsgericht
Schlagwörter
Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Sozialhilfe, Wohngelderhöhung, Eigentumswohnung, Wohnung, Wohngeldminderung, Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Sozialhilfe, Wohngelderhöhung, Eigentumswohnung, Wohnung, Wohngeldminderung, Wohngeldhöhe, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldbetrag, Eigenheim, Wohngeldbescheid
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte spätestens am letzten Tag des Monats gestellt werden, ab dem höheres Wohngeld berücksichtigt werden soll.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
-
die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
-
die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
-
die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
-
Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Rechtsbehelf
- Klage beim Verwaltungsgericht