Dienstleistung
Standplatzgenehmigung für Volksfeste beantragen
Wenn Sie auf einem Volksfest oder einer ähnlichen Veranstaltung einen Stand betreiben möchten, benötigen Sie in der Regel eine Standplatzgenehmigung.
Einrichtung
Stadt Elze
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
05068 464-77
05068 464-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn des Volksfestes.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
-
Sie bewerben sich innerhalb der Bewerbungsfrist um einen Standplatz.
-
Sie erfüllen die jeweiligen Teilnahmebedingungen.
-
Es ist ein Standplatz verfügbar oder Sie werden im Auswahlverfahren ausgewählt.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Genehmigung schriftlich oder gegebenenfalls auch online bei der zuständigen Stelle einreichen.
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
§ 70 Gewerbeordnung (GewO)
Welche Fristen muss ich beachten?
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn des Volksfestes.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
- Sie bewerben sich innerhalb der Bewerbungsfrist um einen Standplatz.
- Sie erfüllen die jeweiligen Teilnahmebedingungen.
- Es ist ein Standplatz verfügbar oder Sie werden im Auswahlverfahren ausgewählt.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Genehmigung schriftlich oder gegebenenfalls auch online bei der zuständigen Stelle einreichen.
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
§ 70 Gewerbeordnung (GewO)