Dienstleistung
Standplatzgenehmigung für Volksfeste beantragen
Wenn Sie auf einem Volksfest oder einer ähnlichen Veranstaltung einen Stand betreiben möchten, benötigen Sie in der Regel eine Standplatzgenehmigung.
Einrichtung
Gemeinde Bakum - Hauptamt
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04446 89-95
04446 89-92
Einrichtung
Landkreis Aurich - Ordnungsamt
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
04941 16-3299
04941 16-0
Einrichtung
Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn des Volksfestes.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
-
Sie bewerben sich innerhalb der Bewerbungsfrist um einen Standplatz.
-
Sie erfüllen die jeweiligen Teilnahmebedingungen.
-
Es ist ein Standplatz verfügbar oder Sie werden im Auswahlverfahren ausgewählt.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Genehmigung schriftlich oder gegebenenfalls auch online bei der zuständigen Stelle einreichen.
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
§ 70 Gewerbeordnung (GewO)
Welche Fristen muss ich beachten?
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn des Volksfestes.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
- Sie bewerben sich innerhalb der Bewerbungsfrist um einen Standplatz.
- Sie erfüllen die jeweiligen Teilnahmebedingungen.
- Es ist ein Standplatz verfügbar oder Sie werden im Auswahlverfahren ausgewählt.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Genehmigung schriftlich oder gegebenenfalls auch online bei der zuständigen Stelle einreichen.
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
§ 70 Gewerbeordnung (GewO)