Wenn Sie auf einem Jahrmarkt oder einer ähnlichen Veranstaltung einen Stand betreiben möchten, benötigen Sie in der Regel eine Standplatzgenehmigung.


Adresse
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04446 89-95
Telefon
04446 89-92

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941 16-3299
Telefon
04941 16-0

Adresse
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Servicezeiten

Mo - Fr:  08.30 - 12.30 Uhr

Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr

Do:  14.00 - 18.00 Uhr


Fax
05491 662-88
Telefon
05491 662-0

Häufig gestellte Fragen

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn des Jahrmarktes.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


  • Sie bewerben sich innerhalb der Bewerbungsfrist um einen Standplatz.
  • Sie erfüllen die jeweiligen Teilnahmebedingungen.
  • Es ist ein Standplatz verfügbar oder Sie werden im Auswahlverfahren ausgewählt.

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, richtet sich nach den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters.


Sie können den Antrag auf Genehmigung schriftlich oder gegebenenfalls auch online bei der zuständigen Stelle einreichen.