Dienstleistung
Standplatzgenehmigung für den Weihnachtsmarkt beantragen
Wenn Sie auf einem Weihnachtsmarkt einen Stand betreiben möchten, benötigen Sie in der Regel eine Standplatzgenehmigung.
Einrichtung
Gemeinde Bakum - Hauptamt
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04446 89-95
04446 89-92
Einrichtung
Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Häufig gestellte Fragen
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
-
Sie bewerben sich innerhalb der Bewerbungsfrist um einen Standplatz.
-
Sie erfüllen die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Weihnachtsmarktes.
-
Es ist ein Standplatz verfügbar oder Sie werden im Auswahlverfahren ausgewählt.
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, richtet sich nach den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Genehmigung schriftlich oder gegebenenfalls auch online bei der zuständigen Stelle einreichen.
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
§ 69 Gewerbeordnung (GewO)
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
- Sie bewerben sich innerhalb der Bewerbungsfrist um einen Standplatz.
- Sie erfüllen die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Weihnachtsmarktes.
- Es ist ein Standplatz verfügbar oder Sie werden im Auswahlverfahren ausgewählt.
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, richtet sich nach den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Genehmigung schriftlich oder gegebenenfalls auch online bei der zuständigen Stelle einreichen.
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
§ 69 Gewerbeordnung (GewO)