Der Religionsunterricht ist ein ordentliches Unterrichtsfach an öffentlichen Schulen. Er bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich mit Glauben, Religion, Traditionen und Werten auseinanderzusetzen.

Wenn Sie nicht am Religionsunterricht teilnehmen möchten, können Sie sich abmelden. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern erfolgt die Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten.

Nach der Abmeldung nehmen Sie am Unterricht im Fach Werte und Normen teil. Dieses Fach behandelt grundlegende ethische und gesellschaftliche Fragestellungen unabhängig von einer religiösen Ausrichtung und richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen.


Adresse
Willohstr. 19
49377 Vechta

Fax
04441 9314-44
Telefon
04441 9314-0

Adresse
Nordhofe 1
49401 Damme

Fax
05491 6701-67
Telefon
05491 6701-0

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An der Kirchenziegelei 12
49393 Lohne (Oldenburg)

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04442 73661
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04442 93618-0

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Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
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26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr


Fax
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Adresse
Schulstr. 10-12
27243 Harpstedt

Telefon
04244 7217

Adresse
Schulstr. 14-16
27243 Harpstedt

Telefon
04244 650

Häufig gestellte Fragen

Die Abmeldung soll in der Regel zum Ende eines Schulhalbjahres erfolgen. Bitte beachten Sie die Vorgaben Ihrer Schule.


Es fallen keine Kosten an.
Gebühr: kostenfrei

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel kurzfristig durch die Schule.


  • Die Abmeldung muss schriftlich bei der Schulleitung eingereicht werden.
  • Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern erfolgt die Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten.
  • Ab dem 14. Lebensjahr können Schülerinnen und Schüler die Abmeldung selbst erklären.

  • Schriftliche Erklärung zur Abmeldung vom Religionsunterricht

  • Sie erklären schriftlich, dass Sie nicht am Religionsunterricht teilnehmen möchten.
  • Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern erfolgt die Erklärung durch die Erziehungsberechtigten.
  • Ab dem 14. Lebensjahr können Schülerinnen und Schüler die Abmeldung selbst vornehmen.
  • Die Erklärung wird bei der Schule eingereicht.
  • Die Schule bestätigt die Abmeldung und organisiert die Teilnahme am Unterricht Werte und Normen.

Nähere Informationen zu möglichen Rechtsbehelfen erhalten Sie bei Ihrer Schule.