Dienstleistung
Beherbergungssteuer bezahlen
Die Beherbergungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann auf entgeltliche Übernachtungen und auf Zahlung eines Entgelts für die Möglichkeit zur Übernachtung in Beherbergungsstätten, zum Beispiel Hotels, Hostels oder Ferienhäuser, erhoben werden.
Einrichtung
Landkreis Aurich - Ordnungsamt
Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
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26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
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04941 16-3299
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Telefon
04941 16-0
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Häufig gestellte Fragen
Ansprechpunkt
Die Steuer kann von Städten und Gemeinden erhoben werden
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