Dienstleistung
Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.
Adresse
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Postfach
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Fax
0441 570 26-179
0441 570 26-179
Telefon
0441 570 26-0
0441 570 26-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Unverzüglich nach Aufgabe der Nutzung des Fischereifahrzeugs für die erwerbsmäßige Aalfischerei.
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr:
kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Die Löschung erfolgt unverzüglich nach Eingang der Mitteilung.
Voraussetzungen
- Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein und eine Registriernummer besitzen.
- Das Fischereifahrzeug muss im dafür vorgesehenen Verzeichnis erfasst sein.
erforderliche Unterlagen
- Mitteilung über die Aufgabe der Nutzung des Fischereifahrzeugs für die erwerbsmäßige Aalfischerei.
Verfahrensablauf
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
- Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
- Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Schlagwörter
Aalfischerei Aufgabe, Aalfischerei Fischereifahrzeugs aufgeben, Aalfischerei Fischereifahrzeugs Abmeldung, Aalfischerei Fischereifahrzeugs beenden, Aalfischerei Fischereifahrzeugs abmelden
Welche Fristen muss ich beachten?
Unverzüglich nach Aufgabe der Nutzung des Fischereifahrzeugs für die erwerbsmäßige Aalfischerei.
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr:
kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Die Löschung erfolgt unverzüglich nach Eingang der Mitteilung.
Voraussetzungen
- Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein und eine Registriernummer besitzen.
- Das Fischereifahrzeug muss im dafür vorgesehenen Verzeichnis erfasst sein.
erforderliche Unterlagen
- Mitteilung über die Aufgabe der Nutzung des Fischereifahrzeugs für die erwerbsmäßige Aalfischerei.
Verfahrensablauf
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
- Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
- Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Schlagwörter
Aalfischerei Aufgabe, Aalfischerei Fischereifahrzeugs aufgeben, Aalfischerei Fischereifahrzeugs Abmeldung, Aalfischerei Fischereifahrzeugs beenden, Aalfischerei Fischereifahrzeugs abmelden