Dienstleistung
Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Einrichtung
Amt für Arbeit und Soziales
Auf dem Hohen Ufer 20
26160 Bad Zwischenahn
Aufgrund von personellen Engpässen im Amt für Arbeit und Soziales im Alten Kurhaus sind ab sofort nur noch Terminvereinbarungen möglich.
An folgenden Tagen können Termine telefonisch vereinbart bzw. Auskünfte erteilt werden:
Montag - Dienstag: 08:00 - 10:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 10:00 Uhr
Freitag 08:00 - 10:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Sie können jederzeit eine E-Mail an soziales@bad-zwischenahn.de senden.
04403 604-444
04403 604-0
Einrichtung
Fachdienst Leistungen zum Lebensunterhalt
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
04462 86-1313
04462 86-1326
Einrichtung
Gemeinde Bakum - Sozialamt
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04446 89-95
04446 89-12
Einrichtung
Gemeinde Bösel
Am Kirchplatz 15
26219 Bösel
Postfach 1154
26216 Bösel
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Sozialamt und Wohngeldstelle,
Am Kirchplatz 24
Montag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08.30 Uhr - 12.30 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Freitag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04494 89-10
04494 89-0
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
04432 950100
04432 9500
Einrichtung
Gemeinde Essen (Oldenburg) - Sozialamt
Postfach 1162
49627 Essen (Oldenburg)
Peterstraße 7
49632 Essen (Oldenburg)
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
05434 88-38
05434 88-32
Einrichtung
Gemeinde Hude (Oldb)
Parkstraße 53
27798 Hude (Oldenburg)
04408 921399
04408 92130
Einrichtung
Gemeinde Uplengen - Sozialamt
Alter Postweg 113
26670 Uplengen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04956 9117-33
04956 9117-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Landkreis Aurich - Jugend und Soziales
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04941 16-5098
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 50 - Soziales
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Do 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-0
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Sozialamt
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04244 82-29
04244 82-20
04244 82-21
04244 82-22
04244 82-23
Einrichtung
Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schlagwörter
Sozialhilfe, Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Untersuchung, Schwangerschaft, vorbeugende Gesundheitshilfe, medizinische Vorsorge, Sterilisation, Mutterschaft, Empfängnisverhütung, Hilfe zur Familienplanung, Sozialhilfe, Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Untersuchung, Schwangerschaft, vorbeugende Gesundheitshilfe, medizinische Vorsorge, Sterilisation, Mutterschaft, Empfängnisverhütung, Hilfe zur Familienplanung
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