Ansprechpartner


Frau Silke Neumann

Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes ist den Friedhofsträgern vorbehalten.

Durch die Träger können (private) Dritte mit der Durchführung der Errichtung und des Betriebs des Friedhofs beauftragt werden.


Adresse
Parkstraße 53
27798 Hude (Oldenburg)

Adresse

27793 Wildeshausen

Adresse
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
Servicezeiten Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit: Tel. 04432/950-0 Montag - Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Fax
04432 950100
Telefon
04432 9500

Adresse
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Servicezeiten

Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr

Dienstag 08:30-12:00 Uhr

Mittwoch 08:30-12:00 Uhr

Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr

Freitag 08:30-12:00 Uhr


Fax
04465 806-77
Telefon
04465 806-0

Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Servicezeiten

Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr


Fax
+49 4407 73-100
Telefon
+49 4407 73-0

Adresse
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Und nach Vereinbarung.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
04244 82-29
Telefon
04244 82-52
Telefon
04244 82-25

Adresse
Hauptstraße 61
31008 Elze
Servicezeiten

Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr

Mittwoch nur nach Vereinbarung

Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.


Fax
05068 464-77
Telefon
05068 464-0

Adresse
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
Servicezeiten Mo. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Di. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Mi. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Do. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 17 Uhr Fr. 8 - 12.30 Uhr

Fax
04462 983-299
Telefon
04462 983-0

Häufig gestellte Fragen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Kirche, der Kirchengemeinde und dem Kirchengemeindeverband sowie andere Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die in der Übergangsvorschrift des § 19 Abs.1 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) vorgesehene Gestattung der weiteren Beisetzung von Leichen und Urnen gilt nur für private Bestattungsplätze, die am 01.01.2006 bereits vorhanden waren. Eine Neuanlage privater Bestattungsplätze ist somit nicht möglich.


§ 19 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)

Gegen die Ablehnung einer Beauftragung kommt eine verwaltungsgerichtliche Verpflichtungsklage oder Leistungsklage in Betracht. Im Falle einer zivilrechtlichen Ausgestaltung ist der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gegeben.