Die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetscher:innen, Dolmetscher:innen, für behördliche und notarielle Zwecke Gebärdensprachdolmetscher:innen und die Ermächtigung von Übersetzer:innen zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke für das Gebiet des Landes Niedersachsen erfolgt auf Antrag beim Landgericht Hannover.

Sind Sie bereits beeidigt oder ermächtigt und andern sich nachträglich Ihre persönlichen Daten, sind die Änderungen dem Landgericht Hannover mitzuteilen. Mitzuteilen sind insbesondere Namensänderungen, Adressänderungen, Änderungen von Kontakt- und Erreichbarkeitsdaten oder auch Angaben zur fachlichen Qualifikation.

Weitere Sprachen können Sie nicht als Änderung mitteilen. Hierfür ist ein neuer, kostenpflichtiger Antrag auf allgemeine Beeidigung als Dolmetscher:in oder Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzer:in oder Übersetzer beim Landgericht Hannover zu stellen.


Adresse
Volgersweg 65
30175 Hannover
Servicezeiten

Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 (von Juni bis August bis 15:00 Uhr)
Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie das Landgericht Hannover

Montag bis Donnerstag:  09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Eilanträge , die am Freitag oder vor Feiertagen eingereicht und bearbeitet werden sollen, müssen vor 12:00 Uhr schriftlich oder per Fax eingegangen sein. Die Kernzeit endet freitags und vor Feiertagen um 12:00 Uhr.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeiter des Landgerichts teilweise nur vormittags anwesend sind bzw. Gleitzeiten in Anspruch nehmen können, so dass sie außerhalb der Kernzeiten (09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr) ggf. nicht erreichbar sind.


Telefon
0511 347-0

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Antragstellung. Änderungen von persönlichen Daten sollten unverzüglich mitgeteilt werden.


Mitgeteilte Änderungen werden unverzüglich verarbeitet.


Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht Hannover.


Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen


Änderungen von fachlichen Qualifikationen sind durch geeignete Nachweise, z. B. Zeugnisse, Bescheinigungen, zu belegen. 


Das Landgericht Hannover verarbeitet mitgeteilte Änderungen und trägt diese im Verzeichnis über die allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und die ermächtigten Übersetzer:innen ein, wenn einer Einstellung in das Verzeichnis mit dem Antrag auf Beeidigung oder Ermächtigung zugestimmt wurde.


Bitte denken Sie daran, dass Ihnen Aufträge von Gerichten, Behörden und Notariaten nur erteilt werden können, wenn Ihre persönlichen Daten auf einem aktuellen Stand sind und Sie erreicht werden können.


Kein Rechtsbehelf, da lediglich Angaben für eine bestehende Beeidigung als Dolmetscher:in und/oder Übersetzer:in geändert werden.


Dolmetscher/Dolmetscherin werden, Vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscher, Übersetzer/Übersetzerin werden, Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher und bestellten Übersetzer Eintragung, Dolmetscher/in - Allgemeine Beeidigung und Übersetzer/in - Ermächtigung, Vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscherin, Vorübergehende Tätigkeit als Übersetzerin, Vorübergehende Tätigkeit als Übersetzer