Wer außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen will, muss sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen:

  • Inkassodienstleistungen
  • Rentenberatung
  • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht

Ohne Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Als erlaubte Nebenleistungen gelten Rechtsdienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten erbracht werden:

  • Testamentsvollstreckung,
  • Haus- und Wohnungsverwaltung,
  • Fördermittelberatung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen.


Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

Adresse
An der Martinikirche 8
38100 Braunschweig

Telefon
0531 488-0

Adresse
Schloßplatz 3
26603 Aurich (Ostfriesland)

Telefon
04941 13-0

Adresse
Münzstraße 17
38100 Braunschweig

Telefon
0531 488-0

Adresse
Volgersweg 65
30175 Hannover
Servicezeiten

Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 (von Juni bis August bis 15:00 Uhr)
Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie das Landgericht Hannover

Montag bis Donnerstag:  09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Eilanträge , die am Freitag oder vor Feiertagen eingereicht und bearbeitet werden sollen, müssen vor 12:00 Uhr schriftlich oder per Fax eingegangen sein. Die Kernzeit endet freitags und vor Feiertagen um 12:00 Uhr.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeiter des Landgerichts teilweise nur vormittags anwesend sind bzw. Gleitzeiten in Anspruch nehmen können, so dass sie außerhalb der Kernzeiten (09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr) ggf. nicht erreichbar sind.


Telefon
0511 347-0

Adresse
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim

Telefon
05121 968-0

Adresse
Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg (Oldenburg)

Telefon
0441 220-0

Häufig gestellte Fragen

Es fallen Gebühren in Höhe von 150,00 EUR nach Nr. 1110 des Kostenverzeichnisses (Anlage) zum Justizverwaltungskostenordnunggesetz (JVKostG) an.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht und dem größeren Amtsgericht (sog. Präsidialamtsgericht).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.


Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

  • persönliche Eignung und Zuverlässigkeit der antragstellenden Person
    • Wichtige Maßstäbe für die erforderliche Zuverlässigkeit sind das Vorleben (insbesondere etwaige Straftaten) und die wirtschaftlichen Verhältnisse.
  • Nachweis besonderer Sachkunde (theoretisch und praktisch) in den entsprechenden Rechtsgebieten
  • Antragsberechtigt: natürliche oder juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit

Der Antrag kann auf einen oder mehrere der oben genannten Teilbereiche beschränkt werden.

Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.


  • zusammenfassende Darstellung des beruflichen Ausbildungsgangs und der bisherigen Berufsausübung
  • Führungszeugnis für Behörden (Belegart O)
  • Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren anhängig oder in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis gemäß § 26 Absatz 2 der Insolvenzordnung (InsO) erfolgt ist
  • Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung oder eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde oder ein Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft erfolgt ist und - wenn dies der Fall ist - eine Kopie des Bescheids
  • Unterlagen zum Nachweis der praktischen Sachkunde:
    • Arbeitszeugnisse/sonstige Zeugnisse über die bisherige praktische Tätigkeit oder Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz (DRiG)
  • Unterlagen zum Nachweis der theoretischen Sachkunde:
    • Zeugnis über erfolgreich abgelegten Sachkundelehrgang, schriftliche Aufsichtsarbeiten und  Bewertung sowie eine detaillierte Beschreibung von Inhalten und Ablauf des Lehrgangs
  • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung

§ 26 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO)
Deutsches Richtergestz (DRiG)

Wer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung eines mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen verbundenen Berufs niedergelassen ist, darf diesen Beruf unter bestimmten Voraussetzungen gelegentlich und als vorübergehende Rechtsdienstleistung in Deutschland ausüben.


Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde: Registrierung, Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde: Registrierung