Dienstleistung
Weiterbildungsprüfung im Steuerwesen ablegen
Sie können Prüfungen für folgende Abschlüsse ablegen: Steuerfachwirt/in, Fachassistent/in Lohn und Gehalt, Rechnungswesen und Controlling, Land- und Forstwirtschaft sowie Digitalisierung und IT-Prozesse.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Steuerberaterkammer Niedersachsen
                
                    
                    
                            
                                                                    Adresse
Adenauerallee 20
30175 Hannover
                                    Adenauerallee 20
30175 Hannover
                                Fax
0511 28340-32
                                                    0511 28340-32
                                Telefon
0511 28890-0
                                                    0511 28890-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                
                
            
                
            Anhörungsfrist:
            3 Monate
        
    
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                
                            
                
            Gebühr:
            EUR 350,00 - 450,00
        
                            
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Bearbeitungsdauer
                    
                
            
        
        
                                                
                
            
                    Das gesamte Verfahren der Fortbildungsprüfung nach Anmeldeschluss für Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca.  sechs Monate und ist abhängig von der gewünschten Fortbildungsprüfung und den darin festgelegten Prüfungsleistungen.
                
            Bearbeitungsdauer: 2 bis 3 Monate
        
    
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Voraussetzungen
                    
                
            
        
        
                                                 
 - Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich jeweils nach dem gewünschten Fortbildungsabschluss und sind in der entsprechenden Verordnung aufgeführt
- In der Regel ist eine fachlich passende Berufsausbildung nötig
- Je nach angestrebtem Abschluss muss unter Umständen eine bestimmte Berufserfahrung nachgewiesen werden
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                 
 - Ausgefüllter Antrag
- Kopie des Berufsabschluss-Zeugnisses
- Bestätigung der branchentypischen Tätigkeiten mit Zeitdauer und Wochenstd. durch den Arbeitgeber
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie sich von der zuständigen Stelle zu den Prüfungszulassungsvoraussetzungen beraten lassen und ggf. vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch nehmen.
 
 
 - Um zugelassen zu werden, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
- Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Ladung zur schriftlichen Prüfung. Schriftliche und mündliche finden üblicherweise an unterschiedlichen Tagen statt.
- Die Ladung zur mündlichen Prüfung erhalten Sie nach Bestehen der schriftlichen Prüfung. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird Ihnen in der Ladung mitgeteilt.
 
 - Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und dem Ladungsschreiben als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
 
 - 
  Wenn Sie an der mündlichen Prüfung der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.
   
 
- Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Hinweise (Besonderheiten)
                    
                
            
        
        
                                                Mit dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 5-6 im Deutschen Qualifikationsrahmen.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Rechtsbehelf
                    
                
            
        
        
                                                 
 - Regelungen können je nach Bundesland abweichen
- Widerspruch bei der zuständigen Stelle
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem “Nichtzulassungsbescheid” und dem “Bescheid über das Nichtbestehen der Fortbildungsprüfung” entnehmen
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Aufstiegsfortbildung, geprüfter Berufsspezialist, Aufstiegsfortbildungsprüfung, Bachelor Professional
            
    
    
                                    
    
Welche Fristen muss ich beachten?
                
            Anhörungsfrist:
            3 Monate
        
    
                    
                    Welche Gebühren fallen an?
                
            Gebühr:
            EUR 350,00 - 450,00
        
                            
                    
                    Bearbeitungsdauer
                    Das gesamte Verfahren der Fortbildungsprüfung nach Anmeldeschluss für Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca.  sechs Monate und ist abhängig von der gewünschten Fortbildungsprüfung und den darin festgelegten Prüfungsleistungen.
Bearbeitungsdauer: 2 bis 3 Monate
    
                    
                    Bearbeitungsdauer: 2 bis 3 Monate
Voraussetzungen
- Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich jeweils nach dem gewünschten Fortbildungsabschluss und sind in der entsprechenden Verordnung aufgeführt
- In der Regel ist eine fachlich passende Berufsausbildung nötig
- Je nach angestrebtem Abschluss muss unter Umständen eine bestimmte Berufserfahrung nachgewiesen werden
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Kopie des Berufsabschluss-Zeugnisses
- Bestätigung der branchentypischen Tätigkeiten mit Zeitdauer und Wochenstd. durch den Arbeitgeber
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
Verfahrensablauf
Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie sich von der zuständigen Stelle zu den Prüfungszulassungsvoraussetzungen beraten lassen und ggf. vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch nehmen.
- Um zugelassen zu werden, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
- Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Ladung zur schriftlichen Prüfung. Schriftliche und mündliche finden üblicherweise an unterschiedlichen Tagen statt.
- Die Ladung zur mündlichen Prüfung erhalten Sie nach Bestehen der schriftlichen Prüfung. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird Ihnen in der Ladung mitgeteilt.
- Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und dem Ladungsschreiben als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
- Wenn Sie an der mündlichen Prüfung der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.
- Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 5-6 im Deutschen Qualifikationsrahmen.
Rechtsbehelf
- Regelungen können je nach Bundesland abweichen
- Widerspruch bei der zuständigen Stelle
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem “Nichtzulassungsbescheid” und dem “Bescheid über das Nichtbestehen der Fortbildungsprüfung” entnehmen
Schlagwörter
                    Aufstiegsfortbildung, geprüfter Berufsspezialist, Aufstiegsfortbildungsprüfung, Bachelor Professional