Dienstleistung
Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall.
Sie haben die Möglichkeit, für sich oder eine Verwandte beziehungsweise einen Verwandten in der auf- beziehungsweise absteigenden Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister zu beantragen.
Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie folgende Registerauszüge in verschiedenen Sprachen beantragen:
- Geburtenregister
- Eheregister
- Sterberegister
Der Personenstand umfasst auch weitere familien- und namensrechtliche Tatsachen. Darum werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personenstandsregistern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, die Adoption, die Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todeserklärung sein.
Sie können die Registerauszüge kostenpflichtig für sich selbst beantragen sowie für Ihre Angehörigen in auf- beziehungsweise absteigender Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten.
Einrichtung
3.2 Standesamt
Dr.-Gustav-Thye-Straße 2
27798 Hude (Oldenburg)
Einrichtung
Amt für Bürgerservice und Zentrale Verwaltung
Küsterstraße 4
49434 Neuenkirchen-Vörden
05493 9871-99
05493 9871-0
Einrichtung
Gemeinde Bakum - Standesamt
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04446 89-95
04446 89-23
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
04432 950100
04432 9500
Einrichtung
Gemeinde Essen (Oldenburg) - Standesamt
Postfach 1162
49627 Essen (Oldenburg)
Peterstraße 7
49632 Essen (Oldenburg)
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
05434 88-38
05434 88-35
Einrichtung
Gemeinde Friedeburg
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Standesamt
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
+49 4407 73-100
+49 4407 73-101
Einrichtung
Samtgemeinde Hage - Standesamt
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach 1160
26519 Hage
Montag bis Mittwoch 08:30 - 11:00 Uhr
04931 1899-20
04931 1899-0
Einrichtung
Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufbewahrungsfrist:
30 bis 110 Jahre
Ansprechpunkt
zuständiges Standesamt
Zuständige Stelle
zuständiges Standesamt
Voraussetzungen
-
Sie beantragen einen mehrsprachigen Registerauszug für sich selbst oder für
- Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner
- Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner
- Ihre Vorfahrin oder Ihren Vorfahren (Eltern, Großeltern)
- Ihre Kinder oder Enkel
-
Sie können einen Verwandtschaftsnachweis erbringen, zum Beispiel durch eine
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
-
Beantragen Sie einen mehrsprachigen Registerauszug für eine andere Person (zum Beispiel Geschwister), müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel durch
- Erbschein
- Grundbuchauszug
-
Sie sind mindestens 16 Jahre alt
Rechtsbehelf
- Anweisung durch das Amtsgericht
Schlagwörter
Tod, Ehe, Sterbefall, Auszug, Personenstand, Geburt, mehrsprachig, Personenstandsregister, Registerauszug, Ehe, Sterbefall, Auszug, Personenstand, Tod, Geburt, mehrsprachig, Personenstandsregister, Registerauszug
Welche Fristen muss ich beachten?
Ansprechpunkt
zuständiges Standesamt
Zuständige Stelle
zuständiges Standesamt
Voraussetzungen
-
Sie beantragen einen mehrsprachigen Registerauszug für sich selbst oder für
- Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner
- Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner
- Ihre Vorfahrin oder Ihren Vorfahren (Eltern, Großeltern)
- Ihre Kinder oder Enkel
-
Sie können einen Verwandtschaftsnachweis erbringen, zum Beispiel durch eine
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
-
Beantragen Sie einen mehrsprachigen Registerauszug für eine andere Person (zum Beispiel Geschwister), müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel durch
- Erbschein
- Grundbuchauszug
-
Sie sind mindestens 16 Jahre alt
Rechtsbehelf
- Anweisung durch das Amtsgericht