Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.


Adresse
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover

Fax
+49 511 532-6020
Hinweis
Studierendensekretariat
Telefon
0511 532-0
Telefon
+49 511 532-9056
Hinweis
Studierendensekretariat

Adresse
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen

Telefon
0551 390

Häufig gestellte Fragen

  • Ihre anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig mit dem Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte.

Studium im Inland:

  • Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen

Studium im Ausland:

  • Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

ERASMUS, Medizin, Studienleistungen, Anerkennung, Prüfungsleistungen, Universität, Humanmedizin, Studium, Hochschulwechsel, Hochschule, Anrechnung, Approbationsordnung, Studienzeiten, Studienortwechsel