Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.

Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.

Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.


Adresse
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig

Fax
+49 531 35476-333
Telefon
+49 531 35476-0

Adresse
Im Werder 9
29221 Celle

Fax
05141 755-88
Telefon
05141 755-0

Adresse
Brückstraße 38
26725 Emden

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04921 9217-59
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04921 9217-58
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04921 9217-0

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Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen

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0551 5070-250
Telefon
0551 5070-01

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Freundallee 9a
30173 Hannover

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0511 9096-0

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Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim

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05121 163-999
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05121 163-0

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Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)

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0441 80077-0

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Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück

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0541 503-500

Häufig gestellte Fragen

Sie müssen den Unfall, die Betriebsstörung oder den Krankheits- oder Todesfall unverzüglich anzeigen.


Zuständig sind die Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen.


Zuständig sind die Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen.


Sie müssen die Anzeige erstatten, wenn

  • bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ein Unfall oder eine Betriebsstörung zu einer ernsten Gesundheitsschädigung von Beschäftigten geführt hat oder
  • ein Krankheits- oder Todesfall eingetreten ist und konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dieser durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verursacht wurde.

Je nach Einzelfall kann die zuständige Behörde weitere Angaben oder Unterlagen anfordern, soweit diese für die Bearbeitung erforderlich sind.


  • Sie zeigen den Unfall, die Betriebsstörung oder den Krankheits- oder Todesfall unverzüglich beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt an.
  • Die Anzeige kann je nach zuständiger Behörde telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über ein bereitgestelltes Formular erfolgen. Bei dringenden Ereignissen können Sie das Gewerbeaufsichtsamt zunächst telefonisch informieren und die erforderlichen Angaben anschließend ergänzen.
  • Sie übermitteln die erforderlichen Angaben zum Ereignis.
  • Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt prüft die Anzeige und fordert bei Bedarf weitere Angaben oder Unterlagen an.

Es handelt sich um eine Anzeige. Ein Rechtsbehelf ist nicht vorgesehen.


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