Dienstleistung
Durchgeführte Instandsetzung melden
Sie sind als Instandsetzer oder Instandsetzerin verpflichtet, die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren.
Sie haben als Instandsetzer oder Instandsetzerin Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, deren Eichfrist vor der Instandsetzung nicht beendet war.
Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen.
Einrichtung
Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen (MEN)
Goethestraße 44
30169 Hannover
0511 1266-300
0511 1266-0
Häufig gestellte Fragen
Ansprechpunkt
Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)
Voraussetzungen
Sie müssen befugter Instandsetzer nach Mess- und Eichverordnung sein.
Verfahrensablauf
Das von den Eichbehörden bereitgestellte Formular ist auszufüllen und an das Mess- und Eichwesen Niedersachsen zu übermitteln.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen des MEN
Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)
Schlagwörter
Information über Instandsetzung, Messgerät, Instandsetzung durchführen, Instandsetzung melden, Instandsetzermitteilung, Instandsetzermeldung, Mitteilung über Instandsetzung, Information über Instandsetzung, Messgerät, Instandsetzung durchführen, Instandsetzung melden, Instandsetzermitteilung, Instandsetzermeldung, Mitteilung über Instandsetzung
Ansprechpunkt
Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)
Voraussetzungen
Sie müssen befugter Instandsetzer nach Mess- und Eichverordnung sein.
Verfahrensablauf
Das von den Eichbehörden bereitgestellte Formular ist auszufüllen und an das Mess- und Eichwesen Niedersachsen zu übermitteln.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen des MEN
Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)