Dienstleistung
Amtsblatt einsehen
Ihre Kommune veröffentlicht wichtige amtliche Bekanntmachungen im Amtsblatt, in der Zeitung oder online. Dazu zählen zum Beispiel Ausschreibungen, Bebauungspläne, Satzungen und Tagesordnungen für Sitzungen der politischen Gremien.
Einrichtung
Amt für Zentrale Dienste
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Fachdienst Allgemeine Verwaltung
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
04462 983-299
04462 983-0
Einrichtung
Fachdienst Zentrale Dienste
Am Markt 9
26409 Wittmund
04462 86-1125
04462 86-1120
Einrichtung
FB 1 Zentrale Verwaltung
Parkstraße 53
27798 Hude (Oldenburg)
Einrichtung
FB 2 Bildung und Gesellschaft
Parkstraße 53a
27798 Hude (Oldenburg)
Einrichtung
FB 3 Bürgerdienstleistungen
Parkstraße 53
27798 Hude (Oldenburg)
Einrichtung
FB 4 Bauen, Umwelt, Technik
Parkstraße 53
27798 Hude (Oldenburg)
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
04432 950-0
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen - Amt 1
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
04432 950-0
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen - Amt 6
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
04432 950-132
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Einrichtung
Gemeinde Großenkneten
Markt 1
26197 Großenkneten
04435 600-200
04435 600-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Hauptamt
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Hauptamt
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04244 82-29
04244 82-0
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
04975 9193-55
04975 9193-38
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel zu festgelegten Terminen.
Ansprechpunkt
Das Amtsblatt wird von der jeweiligen Gemeinde, Stadt oder dem Landkreis veröffentlicht.
Zuständige Stelle
Das Amtsblatt wird von der jeweiligen Gemeinde, Stadt oder dem Landkreis veröffentlicht.
Voraussetzungen
Für die Einsicht in das Amtsblatt sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich. Es ist öffentlich zugänglich.
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Das Amtsblatt wird von der zuständigen Kommune als gedrucktes oder elektronisches amtliches Verkündungsblatt herausgegeben und bereitgestellt. Die Veröffentlichung kann beispielsweise auf der Internetseite der Kommune erfolgen. Die konkrete Form der Veröffentlichung wird in der Hauptsatzung festgelegt.
Rechtsbehelf
Es besteht kein Rechtsbehelf.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel zu festgelegten Terminen.
Ansprechpunkt
Das Amtsblatt wird von der jeweiligen Gemeinde, Stadt oder dem Landkreis veröffentlicht.
Zuständige Stelle
Das Amtsblatt wird von der jeweiligen Gemeinde, Stadt oder dem Landkreis veröffentlicht.
Voraussetzungen
Für die Einsicht in das Amtsblatt sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich. Es ist öffentlich zugänglich.
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Das Amtsblatt wird von der zuständigen Kommune als gedrucktes oder elektronisches amtliches Verkündungsblatt herausgegeben und bereitgestellt. Die Veröffentlichung kann beispielsweise auf der Internetseite der Kommune erfolgen. Die konkrete Form der Veröffentlichung wird in der Hauptsatzung festgelegt.
Rechtsbehelf
Es besteht kein Rechtsbehelf.