Wenn Sie vorgereinigtes Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Eine Kleinkläranlage ist eine Abwasserbehandlungsanlage, aus der weniger als 8 Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser eingeleitet wird.

Das Abwasser aus der Kleinkläranlage kann versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.

Oberirdische Gewässer sind:

  • Flüsse,
  • Seen,
  • Kanäle,
  • Bäche,
  • Gräben und
  • Teiche.

Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Wasserbehörden widerrufen werden.


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Häufig gestellte Fragen

Es gibt keine Frist. Beantragen Sie die Erlaubnis frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.


Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Vollständigkeit und Umfang der Antragsunterlagen.


  • Sie halten die in der Abwasserverordnung genannten Anforderungen ein.
  • Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.

  • Antrag
  • Dokumente zur Kleinkläranlage, sofern vorhanden
    • Leistungserklärung, bauaufsichtliche Zulassung
    • Zeichnungen, Bemessungsunterlagen
    • Dichtigkeitsnachweis
    • Wartungsprotokolle
  • bei Versickerung
    • Versickerungsnachweis
    • hydrogeologisches Gutachten
    • Darstellung, Bemessungsunterlagen der Versickerungsanlage
  • bei Einleitung in ein oberirdisches Gewässer
    • hydrologisches Gutachten
    • Stellungnahme und Einverständnis der Gewässereigentümerin oder des Gewässereigentümers oder -unterhaltungspflichtigen Person
  • Lageplan, Flurkartenauszug
  • Bauwerkszeichnungen
  • Zustimmung betroffener Gewässereigentümerinnen oder Grundstückseigentümer
  • gegebenenfalls landschaftspflegerischer Begleitplan
  • gegebenenfalls Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

Im Einzelfall haben Sie auf Anforderung weitere Unterlagen vorzulegen.


Eine Erlaubnis zum Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen.

Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:

  • Sie senden Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
  • Diese
    • prüft die Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
    • prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und
    • beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
  • Sie erhalten
    • eine Erlaubnis oder
    • einen Ablehnungsbescheid
  • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

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