Dienstleistung
Feststellung der Vergütungsstufe beruflicher Betreuerinnen und Betreuer beantragen
Als berufliche/r Betreuer/in können Sie die Einstufung in die für Sie maßgebliche Vergütungsstufe beantragen.
Die Einstufung erfolgt per Feststellungsbescheid, der bundesweit Gültigkeit entfaltet.
Einrichtung
Amtsgericht Aurich
Schloßplatz 3
26603 Aurich (Ostfriesland)
Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und nach Vereinbarung
04941 13-0
Einrichtung
Amtsgericht Brake
Bürgermeister-Müller-Straße 34
26919 Brake (Unterweser)
Montag bis Freitag 09.00 – 12.00 Uhr sowie Nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
04401 109-111
04401 109-0
Einrichtung
Amtsgericht Celle
Mühlenstrasse 8
29221 Celle
Postfach 1104
29201 Celle
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
05141 206-757
05141 206-0
Einrichtung
Amtsgericht Cloppenburg
Postfach 1941
49649 Cloppenburg
Burgstraße 9
49661 Cloppenburg
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
04471 8800-10
04471 8800-0
Einrichtung
Amtsgericht Elze
Postfach 1251
31002 Elze
Bahnhofstraße 26
31008 Elze
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitags und vor Feiertagen in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
05068 9301-0
Einrichtung
Amtsgericht Helmstedt
Stobenstraße 5
38350 Helmstedt
montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr
05351 1203-50
05351 1203-0
Einrichtung
Amtsgericht Hildesheim
Postfach 100161
31101 Hildesheim
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
05121 968-257
05121 968-0
Einrichtung
Amtsgericht Leer
Wörde 5
26789 Leer (Ostfriesland)
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr oder nach vorheriger Absprache.
0491 6001-0
Einrichtung
Amtsgericht Norden
Norddeicher Straße 1
26506 Norden
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr,
sowie nach Vereinbarung
04931 1809-18
04931 1809-01
Einrichtung
Amtsgericht Nordenham
Postfach 11 64
26941 Nordenham
Bahnhofstraße 56
26954 Nordenham
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung
04731 946-423
04731 946-0
Einrichtung
Amtsgericht Oldenburg
Postfach 24 71
26014 Oldenburg (Oldenburg)
Elisabethstraße 8
26135 Oldenburg (Oldenburg)
Öffnungs- und Geschäftszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
7:30 - 15:30 Uhr
Freitag
7:30 - 12:00 Uhr
Geschäftszeiten
Montag bis Freitag
9:00 - 12:00 Uhr
0441 220-3040
0441 220-0
Einrichtung
Amtsgericht Vechta
Postfach 1151
49360 Vechta
Kapitelplatz 8
49377 Vechta
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr
04441 87 06-113
04441 87 06-0
Einrichtung
Amtsgericht Westerstede
Postfach 1120
26653 Westerstede
Wilhelm-Geiler-Straße 12a
26655 Westerstede
Die Geschäftszeiten des Amtsgerichts Westerstede sind von Montag - Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und natürlich nach Vereinbarung
04488 836-10
04488 836-0
Einrichtung
Amtsgericht Wildeshausen
Delmenhorster Straße 17
27793 Wildeshausen
Postfach 1161
27778 Wildeshausen
Geschäftszeiten
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr
und 14.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr
und 14.00 – 15.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
04431 84-100
04431 84-0
Einrichtung
Amtsgericht Wittmund
Am Markt 11
26409 Wittmund
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
04462 9192-93
04462 9192-0
Einrichtung
Landgericht Aurich
Schloßplatz 3
26603 Aurich (Ostfriesland)
04941 13-0
Einrichtung
Landgericht Braunschweig
Münzstraße 17
38100 Braunschweig
0531 488-0
Einrichtung
Landgericht Hannover
Volgersweg 65
30175 Hannover
Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 (von Juni bis August bis 15:00 Uhr)
Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie das Landgericht Hannover
Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Eilanträge , die am Freitag oder vor Feiertagen eingereicht und bearbeitet werden sollen, müssen vor 12:00 Uhr schriftlich oder per Fax eingegangen sein. Die Kernzeit endet freitags und vor Feiertagen um 12:00 Uhr.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeiter des Landgerichts teilweise nur vormittags anwesend sind bzw. Gleitzeiten in Anspruch nehmen können, so dass sie außerhalb der Kernzeiten (09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr) ggf. nicht erreichbar sind.
0511 347-0
Einrichtung
Landgericht Hildesheim
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
05121 968-0
Einrichtung
Landgericht Oldenburg
Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg (Oldenburg)
0441 220-0
Einrichtung
Oberlandesgericht Braunschweig
Bankplatz 6
38100 Braunschweig
0531 488-0
Einrichtung
Oberlandesgericht Celle
Schloßplatz 2
29221 Celle
05141 206-0
Einrichtung
Oberlandesgericht Oldenburg
Richard-Wagner-Platz 1 1
26135 Oldenburg (Oldenburg)
0441 220-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
In Ausnahmefällen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Ansprechpunkt
Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts
Zuständige Stelle
Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts
Voraussetzungen
- Sie müssen berufliche/r Betreuer/in sein.
- Sie wurden durch Ihre Stammbehörde (vorläufig) registriert.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Einstufung
- Registrierungsbescheid
- Qualifikationsnachweis (Abschlusszeugnis in beglaubigter Form)
Zusätzlich für Bestandsbetreuer, die vor dem 01.01.2023 schon länger als drei Jahre berufsmäßig Betreuungen geführt haben:
- Nachweis der langjährigen berufsmäßigen Betreuertätigkeit (z. B. Kopie eines Betreuerbestellungsbeschlusses mit Feststellung der Berufsmäßigkeit, der vor dem 01.01.2020 wirksam geworden ist)
-
Zusätzlich für Bestandsbetreuer, die zwar schon vor dem 01.01.2023 berufsmäßig Betreuungen geführt haben, jedoch noch nicht länger als drei Jahre:
- Nachweis der berufsmäßigen Betreuertätigkeit bereits vor dem 01.01.2023 (z. B. Kopie eines Betreuerbestellungsbeschlusses mit Feststellung der Berufsmäßigkeit, der vor dem 01.01.2023 wirksam geworden ist)
- Bestätigung der Stammbehörde, dass die erforderliche Sachkunde gem. §§ 32 Abs. 2 S. 2, 24 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 BtOG nachgewiesen wurde
Verfahrensablauf
Die verbindliche Einstufung in die für Sie maßgebliche Vergütungsstufe können Sie schriftlich oder online beantragen.
- Sie stellen dafür einen Antrag an die/den Präsident/in bzw. die/den Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts.
- Diesem Antrag fügen Sie die erforderlichen Nachweise (Registrierung, Qualifikation, etc.) bei.
- Der Vorstand des für Sie zuständigen Amtsgerichts prüft den Antrag und erlässt einen Feststellungsbescheid.
Wenn Sie die verbindliche Einstufung online beantragen wollen:
- Sie stellen den Antrag online und laden die erforderlichen Nachweise hoch.
- Der Antrag wird an das für Sie zuständige Amtsgericht weitergeleitet.
Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Hinweise (Besonderheiten)
Der schriftliche Antrag ist an den/die Präsident/in bzw. den/die Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts zu stellen und nicht an die Betreuungsabteilung.
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- Weitere Informationen, wie und wo Sie den Antrag auf gerichtliche Entscheidung einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Feststellung Ihrer Vergütungsstufe
Schlagwörter
Feststellung, Betreuervergütung, Berufliche/r Betreuer/in, Vergütungstabelle, Einstufung, Feststellung, Betreuervergütung, Berufliche/r Betreuer/in, Vergütungstabelle, Einstufung
Bearbeitungsdauer
In Ausnahmefällen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Ansprechpunkt
Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts
Zuständige Stelle
Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts
Voraussetzungen
- Sie müssen berufliche/r Betreuer/in sein.
- Sie wurden durch Ihre Stammbehörde (vorläufig) registriert.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Einstufung
- Registrierungsbescheid
- Qualifikationsnachweis (Abschlusszeugnis in beglaubigter Form)
Zusätzlich für Bestandsbetreuer, die vor dem 01.01.2023 schon länger als drei Jahre berufsmäßig Betreuungen geführt haben:
- Nachweis der langjährigen berufsmäßigen Betreuertätigkeit (z. B. Kopie eines Betreuerbestellungsbeschlusses mit Feststellung der Berufsmäßigkeit, der vor dem 01.01.2020 wirksam geworden ist)
-
Zusätzlich für Bestandsbetreuer, die zwar schon vor dem 01.01.2023 berufsmäßig Betreuungen geführt haben, jedoch noch nicht länger als drei Jahre:
- Nachweis der berufsmäßigen Betreuertätigkeit bereits vor dem 01.01.2023 (z. B. Kopie eines Betreuerbestellungsbeschlusses mit Feststellung der Berufsmäßigkeit, der vor dem 01.01.2023 wirksam geworden ist)
- Bestätigung der Stammbehörde, dass die erforderliche Sachkunde gem. §§ 32 Abs. 2 S. 2, 24 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 BtOG nachgewiesen wurde
Verfahrensablauf
Die verbindliche Einstufung in die für Sie maßgebliche Vergütungsstufe können Sie schriftlich oder online beantragen.
- Sie stellen dafür einen Antrag an die/den Präsident/in bzw. die/den Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts.
- Diesem Antrag fügen Sie die erforderlichen Nachweise (Registrierung, Qualifikation, etc.) bei.
- Der Vorstand des für Sie zuständigen Amtsgerichts prüft den Antrag und erlässt einen Feststellungsbescheid.
Wenn Sie die verbindliche Einstufung online beantragen wollen:
- Sie stellen den Antrag online und laden die erforderlichen Nachweise hoch.
- Der Antrag wird an das für Sie zuständige Amtsgericht weitergeleitet.
Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Hinweise (Besonderheiten)
Der schriftliche Antrag ist an den/die Präsident/in bzw. den/die Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts zu stellen und nicht an die Betreuungsabteilung.
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- Weitere Informationen, wie und wo Sie den Antrag auf gerichtliche Entscheidung einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Feststellung Ihrer Vergütungsstufe