Als berufliche/r Betreuer/in können Sie die Einstufung in die für Sie maßgebliche Vergütungsstufe beantragen.

Die Einstufung erfolgt per Feststellungsbescheid, der bundesweit Gültigkeit entfaltet.  


Adresse
Schloßplatz 3
26603 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und nach Vereinbarung


Telefon
04941 13-0

Adresse
Bürgermeister-Müller-Straße 34
26919 Brake (Unterweser)
Servicezeiten

Montag bis Freitag 09.00 – 12.00 Uhr sowie Nachmittags nach telefonischer Vereinbarung


Fax
04401 109-111
Telefon
04401 109-0

Adresse
Mühlenstrasse 8
29221 Celle
Postfach
Postfach 1104
29201 Celle
Servicezeiten

Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung.


Fax
05141 206-757
Telefon
05141 206-0

Postfach
Postfach 1941
49649 Cloppenburg
Adresse
Burgstraße 9
49661 Cloppenburg
Servicezeiten

Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung


Fax
04471 8800-10
Telefon
04471 8800-0

Postfach
Postfach 1251
31002 Elze
Adresse
Bahnhofstraße 26
31008 Elze
Servicezeiten

Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitags und vor Feiertagen in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.


Telefon
05068 9301-0

Adresse
Stobenstraße 5
38350 Helmstedt
Servicezeiten

montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr


Fax
05351 1203-50
Telefon
05351 1203-0

Postfach
Postfach 100161
31101 Hildesheim
Adresse
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Servicezeiten

Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr


Fax
05121 968-257
Telefon
05121 968-0

Adresse
Wörde 5
26789 Leer (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr oder nach vorheriger Absprache.


Telefon
0491 6001-0

Adresse
Norddeicher Straße 1
26506 Norden
Servicezeiten

Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr,
sowie nach Vereinbarung


Fax
04931 1809-18
Telefon
04931 1809-01

Postfach
Postfach 11 64
26941 Nordenham
Adresse
Bahnhofstraße 56
26954 Nordenham
Servicezeiten

Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung


Fax
04731 946-423
Telefon
04731 946-0

Postfach
Postfach 24 71
26014 Oldenburg (Oldenburg)
Adresse
Elisabethstraße 8
26135 Oldenburg (Oldenburg)
Servicezeiten

Öffnungs- und Geschäftszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
7:30 - 15:30 Uhr

Freitag
7:30 - 12:00 Uhr
Geschäftszeiten

Montag bis Freitag
9:00 - 12:00 Uhr


Fax
0441 220-3040
Telefon
0441 220-0

Postfach
Postfach 1151
49360 Vechta
Adresse
Kapitelplatz 8
49377 Vechta
Servicezeiten

Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr


Fax
04441 87 06-113
Telefon
04441 87 06-0

Postfach
Postfach 1120
26653 Westerstede
Adresse
Wilhelm-Geiler-Straße 12a
26655 Westerstede
Servicezeiten

Die Geschäftszeiten des Amtsgerichts Westerstede sind von Montag - Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und natürlich nach Vereinbarung


Fax
04488 836-10
Telefon
04488 836-0

Adresse
Delmenhorster Straße 17
27793 Wildeshausen
Postfach
Postfach 1161
27778 Wildeshausen
Servicezeiten

Geschäftszeiten
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr
und 14.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr
und 14.00 – 15.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr


Fax
04431 84-100
Telefon
04431 84-0

Adresse
Am Markt 11
26409 Wittmund
Servicezeiten

Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung


Fax
04462 9192-93
Telefon
04462 9192-0

Adresse
Schloßplatz 3
26603 Aurich (Ostfriesland)

Telefon
04941 13-0

Adresse
Münzstraße 17
38100 Braunschweig

Telefon
0531 488-0

Adresse
Volgersweg 65
30175 Hannover
Servicezeiten

Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 (von Juni bis August bis 15:00 Uhr)
Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie das Landgericht Hannover

Montag bis Donnerstag:  09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Eilanträge , die am Freitag oder vor Feiertagen eingereicht und bearbeitet werden sollen, müssen vor 12:00 Uhr schriftlich oder per Fax eingegangen sein. Die Kernzeit endet freitags und vor Feiertagen um 12:00 Uhr.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeiter des Landgerichts teilweise nur vormittags anwesend sind bzw. Gleitzeiten in Anspruch nehmen können, so dass sie außerhalb der Kernzeiten (09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr) ggf. nicht erreichbar sind.


Telefon
0511 347-0

Adresse
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim

Telefon
05121 968-0

Adresse
Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg (Oldenburg)

Telefon
0441 220-0

Adresse
Bankplatz 6
38100 Braunschweig

Telefon
0531 488-0

Adresse
Schloßplatz 2
29221 Celle

Telefon
05141 206-0

Adresse
Richard-Wagner-Platz 1 1
26135 Oldenburg (Oldenburg)

Telefon
0441 220-0

Häufig gestellte Fragen

In Ausnahmefällen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.


Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts  


Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts  


  • Sie müssen berufliche/r Betreuer/in sein.
  • Sie wurden durch Ihre Stammbehörde (vorläufig) registriert.

  • Antrag auf Einstufung
  • Registrierungsbescheid
  • Qualifikationsnachweis (Abschlusszeugnis in beglaubigter Form)

Zusätzlich für Bestandsbetreuer, die vor dem 01.01.2023 schon länger als drei Jahre berufsmäßig Betreuungen geführt haben:

  • Nachweis der langjährigen berufsmäßigen Betreuertätigkeit (z. B. Kopie eines Betreuerbestellungsbeschlusses mit Feststellung der Berufsmäßigkeit, der vor dem 01.01.2020 wirksam geworden ist)
  • Zusätzlich für Bestandsbetreuer, die zwar schon vor dem 01.01.2023 berufsmäßig Betreuungen geführt haben, jedoch noch nicht länger als drei Jahre:

  • Nachweis der berufsmäßigen Betreuertätigkeit bereits vor dem 01.01.2023 (z. B. Kopie eines Betreuerbestellungsbeschlusses mit Feststellung der Berufsmäßigkeit, der vor dem 01.01.2023 wirksam geworden ist)
  • Bestätigung der Stammbehörde, dass die erforderliche Sachkunde gem. §§ 32 Abs. 2 S. 2, 24 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 BtOG nachgewiesen wurde

Die verbindliche Einstufung in die für Sie maßgebliche Vergütungsstufe können Sie schriftlich oder online beantragen.

  • Sie stellen dafür einen Antrag an die/den Präsident/in bzw. die/den Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts.
  • Diesem Antrag fügen Sie die erforderlichen Nachweise (Registrierung, Qualifikation, etc.) bei.
  • Der Vorstand des für Sie zuständigen Amtsgerichts prüft den Antrag und erlässt einen Feststellungsbescheid.

Wenn Sie die verbindliche Einstufung online beantragen wollen:

  • Sie stellen den Antrag online und laden die erforderlichen Nachweise hoch.
  • Der Antrag wird an das für Sie zuständige Amtsgericht weitergeleitet.

Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.


Der schriftliche Antrag ist an den/die Präsident/in bzw. den/die Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts zu stellen und nicht an die Betreuungsabteilung.


  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung
  • Weitere Informationen, wie und wo Sie den Antrag auf gerichtliche Entscheidung einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Feststellung Ihrer Vergütungsstufe

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