Ansprechpartner


Caroline Schröder

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
    • nicht mehr zum Haushalt gehören
    • nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.

Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.


Adresse
Parkstraße 53
27798 Hude (Oldenburg)
Servicezeiten Montag 08:00 – 12:00 Uhr (offene Sprechstunden) Mittwoch und Donnerstag nach Vereinbarung.

Adresse
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
Servicezeiten Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Fax
04462 86-1313
Telefon
04462 86-1326

Postfach
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Servicezeiten

Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.


Telefon
04432 950-0

Adresse
Markt 1
26197 Großenkneten
Servicezeiten Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Montag 14:00 bis 16:00 Donnerstag 14:00 bis 18:00 Samstag 10:00 bis 12:00

Fax
04435 600-200
Telefon
04435 600-0

Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Servicezeiten

Montag bis Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

oder nach Vereinbarung


Fax
+49 4407 73-100
Telefon
+49 4407 73-0

Adresse
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Und nach Vereinbarung.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
04244 82-29
Telefon
04244 8223

Häufig gestellte Fragen

Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.


An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde


Die örtlich zuständige Wohngeldbehörde


  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert

Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.

Lastenzuschuss beantragen
FormularDokInfodienste


Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
FormularDokInfodienste

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.

Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.


Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.


Lastenzuschuss, Unterstützung für Miete, Zuschuss zur Miete, Unterstützung für Wohnkosten, Mietzuschuss, Wohngeldberechtigte Person, Zuschuss zu Lasten, Unterstützung für Eigentum, Wohngeld, Mietzuschuss Erhöhung, Wohngeldänderung, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Mietzuschuss Änderung, Verringerung Gesamteinkommen, Mietwohnung, Lastenzuschuss Erhöhung, Wohngeldberechtigung Änderung, Mieterhöhung, Erhöhung Belastung, Eigentum Wohnraum, Lastenzuschuss Änderung, Verringerung Miete, Verringerung Belastung, Verringerung Anzahl Haushaltsmitglieder, Wohngeldverringerung, Kürzung Wohngeld, Zuschuss zur Miete, Unterstützung für Wohnkosten, Unterstützung für Eigentum, Wohngeld, Lastenzuschuss, Unterstützung für Miete, Mietzuschuss, Wohngeldberechtigte Person, Zuschuss zu Lasten, Mietzuschuss Erhöhung, Wohngeldänderung, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Mietzuschuss Änderung, Mietwohnung, Lastenzuschuss Erhöhung, Wohngeldberechtigung Änderung, Mieterhöhung, Erhöhung Belastung, Eigentum Wohnraum, Lastenzuschuss Änderung, Kürzung Wohngeld, Verringerung Miete, Verringerung Belastung, Verringerung Gesamteinkommen, Verringerung Anzahl Haushaltsmitglieder, Wohngeldverringerung