Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. 
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.


Adresse
Markt 1
26197 Großenkneten

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04435 600-200
Telefon
04435 600-0

Adresse
Am Markt 2
26655 Westerstede
Servicezeiten Montag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Dienstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Mittwoch: 8:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Jeden 2. und 4. Samstag im Monat: 9:00 bis 12:00 Uhr

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04488 55-55
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26689 Apen
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Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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04489 73-0

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Kirchstraße 3
49456 Bakum
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Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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04446 89-95
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04446 89-11

Adresse
Rathausstraße 7
26188 Edewecht
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr


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04405 916-1149
Telefon
04405 916-0

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Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach
Postfach 1162
26442 Friedeburg
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Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr

Dienstag 08:30-12:00 Uhr

Mittwoch 08:30-12:00 Uhr

Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr

Freitag 08:30-12:00 Uhr


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04465 806-77
Telefon
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Küsterstraße 4
49434 Neuenkirchen-Vörden
Servicezeiten Postalische Adresse: Gemeinde Neuenkirchen-Vörden Küsterstraße 4 49434 Neuenkirchen-Vörden Telefonisch zu erreichen unter: (05493) 9871-0 Die Telefax-Nummer lautet: (05493) 9871-99 E-Mail: info@neuenkirchen-voerden.de Öffnungszeiten: Allgemein: Mo., Di., Mi., Do. u. Fr. 8.00 - 12.00 Uhr Fr. 14.00 - 16.00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung

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05493 9871-99
Telefon
05493 9871-0

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Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
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Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

Online Terminvereinbarung

KFZ Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet.

Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.  


Fax
+49 4407 73-100
Telefon
+49 4407 73-0

Adresse
Am Markt 1
27793 Wildeshausen

Fax
04431 88-850
Telefon
04431 88-333

Adresse
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Und nach Vereinbarung.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
04244 82-29
Telefon
04244 82-26
Telefon
04244 82-27

Adresse
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Und nach Vereinbarung.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


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04244 82-29
Telefon
04244 82-0

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Mühlenstraße 18
49401 Damme
Servicezeiten

Mo - Fr:  08.30 - 12.30 Uhr

Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr

Do:  14.00 - 18.00 Uhr


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Rathausplatz 1
26931 Elsfleth
Servicezeiten

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Dienstag 14.30 - 16.30 Uhr
Donnerstag 14.30 - 17.30 Uhr


Häufig gestellte Fragen

In der Regel erhalten Sie die Befreiung der Ausweispflicht sofort.


Zuständig ist das örtliche Bürgeramt (Ausweisbehörde). 


Zuständig ist das örtliche Bürgeramt (Ausweisbehörde). 


  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
  • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

  • schriftlicher Antrag
  • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
  • Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
  • Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin

Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

  • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gemeinsam mit Ihrem Betreue oder mit Ihrer Betreuerin vollständig aus oder
  • Sie lassen den Antrag von Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin ausfüllen.
  • Sie und die Betreuerin oder der Betreuer unterschreiben den Antrag.
  • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
  • Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder 
  • Sie gehen mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin persönlich zur zuständigen Behörde.
  • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
  • Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes


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