Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.


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Häufig gestellte Fragen

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Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.


Die zuständige Personalausweisbehörde


Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)


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