Dienstleistung
Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Einrichtung
Gemeinde Barßel - Einwohnermeldeamt
Theodor-Klinker-Platz
26676 Barßel
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
04499 8158
04499 810
Einrichtung
Gemeinde Friedeburg
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Einrichtung
Stadt Elze
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
05068 464-77
05068 464-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsdauer.
Ansprechpunkt
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.
Zuständige Stelle
Die zuständige Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Schlagwörter
Personalausweis, Ausweis, Identitätsnachweis, Entsperrung, entsperren, Ausweis, Personalausweis, Identitätsnachweis, Entsperrung, entsperren
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsdauer.
Ansprechpunkt
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.
Zuständige Stelle
Die zuständige Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
erforderliche Unterlagen
Personalausweis