Dienstleistung
Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig
Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.
Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.
Einrichtung
Gemeinde Friedeburg
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Stadt Elze
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
05068 464-77
05068 464-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Ansprechpunkt
An Ihre Personalausweisbehörde (örtliches Bürgeramt)
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Personalausweis, ePA, Ausweis, Identitätsnachweis, Ausweis, Personalausweis, Identitätsnachweis, ePA
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Ansprechpunkt
An Ihre Personalausweisbehörde (örtliches Bürgeramt)
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben