Die Schuldnerberatung hilft Ihnen, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und nicht mehr eigenständig aus der Situation herauskommen. 
Diese finanziellen Notlagen können 

  • bereits existierende Schulden sein, aber auch 
  • drohende Schulden, zum Beispiel wenn Zahlungsverpflichtungen bereits nicht erfüllt worden sind oder die demnächst anstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden können.

Bei den Schuldnerberatungsstellen haben Sie die Möglichkeit,

  • finanzielle, 
  • psychosoziale und 
  • juristische Beratung zu erhalten. 

Die Schuldnerberatung unterstützt Sie, die Auswirkungen von Überschuldung zu reduzieren und finanzielle Spielräume zu schaffen. Ziel ist, dass Sie Ihre Mietkosten sowie Ausgaben für Energie und Lebenshaltung wieder eigenständig tragen können.

  • Zunächst verschafft sich die Schuldnerberatung einen vollständigen  Überblick über Ihre aktuelle Schuldensituation.
  • Anschließend erstellen Sie gemeinsam einen Plan. 

Das Angebot beinhaltet auch Unterstützung, die notwendigen Schritte anzugehen und mit der Situation zurecht zu kommen. 
Die Schuldnerberatung unterstützt Sie zudem bei 

  • rechtliche Fragen 
  • Verhandlung mit Gläubigerinnen und Gläubigern 
  • Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens 
  • Beantragung von Privatinsolvenz.

Adresse
Mackeriege 1
26506 Norden
Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26603 Aurich (Ostfriesland)
Adresse
Osterstraße 33-35
26603 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr ; 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04941 16-5899
Telefon
04941 16-5800
Hinweis
Jobcenter Norden
Telefon
04941 16-5600
Hinweis
Jobcenter Aurich

Adresse
Magdeburger Tor 18
38350 Helmstedt
Servicezeiten Servicezeiten: Montag 08:00 – 12:30 Dienstag 08:00 – 12:30 Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 – 12:30 | 13:30 - 16:00 Freitag 08:00 – 12:30

Telefon
+49 5351 522-400

Häufig gestellte Fragen

Die Beratung für Bürgergeld-Empfänger über das Jobcenter ist kostenlos.

Schuldnerberatungen von gemeinnützig arbeitenden Trägern sind in der Regel kostenlos.

In einzelnen Ländern gibt es abweichende Regelungen für eigene Beratungsstellen.


An das Jobcenter oder eine Schuldnerberatungsstelle


 Jobcenter oder Schuldnerberatungsstelle


  • Für eine Schuldnerberatung bei einer öffentlichen oder privaten Einrichtung:
    • Sie haben bereits Schulden oder Ihnen droht eine finanzielle Notlage.
  • Für eine Schuldnerberatung beim Jobcenter:
    • Sie werden in der Arbeitsvermittlung vom Jobcenter betreut,
    • erhalten Bürgergeld und
    • beziehen kein Arbeitslosengeld (ALG I).
    • Weitere Voraussetzungen kann das zuständige Jobcenter prüfen.

Es bestehen mehrere Möglichkeiten, eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.

Sowohl kommunale Beratungsstellen als auch private oder gemeinnützige Organisationen bieten eine Schuldnerberatung an.

  • Sie machen einen Termin bei der von Ihnen gewünschten Schuldnerberatungsstelle.
  • Sofern die Beratungsstelle freie Termine hat, können Sie die Schuldnerberatung dort wahrnehmen.

Alternativ können Sie eine Schuldnerberatung über das Jobcenter beantragen.

  • Die zuständige Integrationskraft prüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
  • Gemeinsam mit der zuständigen Integrationskraft besprechen Sie die in Frage kommende Beratungsstelle und den Umfang der Beratung.
  • Anschließend können Sie die Schuldnerberatung bei der jeweiligen Beratungsstelle wahrnehmen. Alternativ könnte diese Schuldnerberatung unter Umständen auch durch das Jobcenter selbst erfolgen.

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