Dienstleistung
Löschung aus dem Vermittlerregister beantragen
Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister.
In dieses sind die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
- Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
einzutragen, solange Sie aktiv gewerblich tätig sind.
Wenn Sie Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie die Löschung Ihrer Eintragung bei der zuständigen Erlaubnsibehörde anzeigen.
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Braunschweig
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig
0531 4715-299
0531 4715-0
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser
Am Schäferstieg 2
21680 Stade
04141 524-111
04141 524-0
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Hannover
Schiffgraben 49
30175 Hannover
0511 3107-333
0511 3107-0
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Am Sande 1
21335 Lüneburg
04131 742180
04131 742424
Einrichtung
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 2220-111
0441 2220-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine gesetzlichen Fristen. Bei Abmeldung des Gewerbes sollte die Löschung der Registrierungsnummer zeitnah erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Erlaubniserteilung für Versicherungsberater und für die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister sind je nach IHK unterschiedlich.
Hinweis: Auch bei der Anforderung von Unterlagen, die Sie während des Verfahrens vorlegen müssen, können Kosten entstehen.
Bearbeitungsdauer
Eingehende Anträge werden von uns zeitnah bearbeitet. Bei Rückfragen melden wir uns kurzfristig bei Ihnen.
Ansprechpunkt
Anträge für die Löschung aus dem Register sind bei der örtlich zuständigen Registerstelle (IHK) einzureichen.
Zuständige Stelle
Anträge für die Löschung aus dem Register sind bei der örtlich zuständigen Registerstelle (IHK) einzureichen.
Voraussetzungen
Versicherungsvermittler bzw. -berater, Finanzanlagenvermittler bzw. Honorar-Finanzanlagenberater sowie Immobiliardarlehensvermittler bzw. Honorar-Immobiliardarlehensberater, die als Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis (oder einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler) im Vermittlerregister eingetragen sind, können Ihre Daten aus dem Vermittlerregister löschen lassen, sofern sie nicht mehr im Rahmen der erteilten Erlaubnis tätig sind.
Wenn dies auf Sie zutrifft, Sie die bestehende Erlaubnis (oder Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler) jedoch als sog. „Schubladenerlaubnis“ aufrechterhalten möchten, wählen Sie diese Leistung („Löschung aus dem Vermittlerregister“). Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die erforderliche Berufshaftpflichtversicherung oder im Falle von §§ 34d, 34i GewO alternativ die gleichwertige Garantie lückenlos weiter bestehen muss. Ebenso gelten ggf. laufende Berufspflichten (z. B. Weiterbildungsverpflichtung) weiter. Wenn Sie die erlaubte Tätigkeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit wieder die Eintragung in das Vermittlerregister beantragen.
Wenn Sie die bestehende Erlaubnis (oder Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler) auch im Rahmen einer Schubladenerlaubnis nicht mehr benötigen, haben Sie die Möglichkeit auf diese zu verzichten. Bitte wählen Sie hierfür die Leistung „Erlaubnisverzicht erklären“. Im Falle des Erlaubnisverzichts werden auch die Erlaubnisdaten aus dem Vermittlerregister gelöscht, ohne dass Sie dies zusätzlich beantragen müssen.
Anträge für die Löschung aus dem Register sind bei der örtlich zuständigen Registerstelle (IHK) einzureichen.
Sind Sie gebundener Versicherungsvertreter nach § 34 d Abs. 7 GewO, wenden sie sich wegen der Löschung der Eintragung bitte an Ihr haftungsübernehmendes Versicherungsunternehmen. Im Zweifel hilft die IHK als zuständige Registerstelle weiter.
erforderliche Unterlagen
Für die Löschung von Registerdaten ohne gleichzeitigen Verzicht auf die Erlaubnis müssen keine weiteren Unterlagen beigebracht werden.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Löschung der Registerdaten stellen Sie bei der zuständigen Registerbehörde (IHK).
Die Löschung kann nicht rückwirkend erfolgen.
Über die vorgenommene Löschung der Registereintragung erhalten Sie eine Mitteilung der IHK.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gewerbeerlaubnis erlischt nicht durch die Löschung der Registrierungsnummer. Ohne Eintragung im Vermittlerregister darf die Erlaubnis nicht mehr genutzt werden.
Die Erlaubnisvoraussetzungen, wie z. B. der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, müssen weiterhin bestehen bleiben. Auch die jährliche Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler muss weiterhin erfüllt werden.
Weiterführende Informationen
Bezeichnung:
URL: https://www.vermittlerregister.info/
optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:
Bezeichnung: Antragsformulare für Versicherungsvermittler/-berater
URL: https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/downloads/-verlinkungen/vvm-antragsformulare-2253510
optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:
Informationen zum Vermittlerregister
Antragsformulare für Versicherungsvermittler/-berater
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine gesetzlichen Fristen. Bei Abmeldung des Gewerbes sollte die Löschung der Registrierungsnummer zeitnah erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Erlaubniserteilung für Versicherungsberater und für die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister sind je nach IHK unterschiedlich.
Hinweis: Auch bei der Anforderung von Unterlagen, die Sie während des Verfahrens vorlegen müssen, können Kosten entstehen.
Bearbeitungsdauer
Eingehende Anträge werden von uns zeitnah bearbeitet. Bei Rückfragen melden wir uns kurzfristig bei Ihnen.
Ansprechpunkt
Anträge für die Löschung aus dem Register sind bei der örtlich zuständigen Registerstelle (IHK) einzureichen.
Zuständige Stelle
Anträge für die Löschung aus dem Register sind bei der örtlich zuständigen Registerstelle (IHK) einzureichen.
Voraussetzungen
Versicherungsvermittler bzw. -berater, Finanzanlagenvermittler bzw. Honorar-Finanzanlagenberater sowie Immobiliardarlehensvermittler bzw. Honorar-Immobiliardarlehensberater, die als Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis (oder einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler) im Vermittlerregister eingetragen sind, können Ihre Daten aus dem Vermittlerregister löschen lassen, sofern sie nicht mehr im Rahmen der erteilten Erlaubnis tätig sind.
Wenn dies auf Sie zutrifft, Sie die bestehende Erlaubnis (oder Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler) jedoch als sog. „Schubladenerlaubnis“ aufrechterhalten möchten, wählen Sie diese Leistung („Löschung aus dem Vermittlerregister“). Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die erforderliche Berufshaftpflichtversicherung oder im Falle von §§ 34d, 34i GewO alternativ die gleichwertige Garantie lückenlos weiter bestehen muss. Ebenso gelten ggf. laufende Berufspflichten (z. B. Weiterbildungsverpflichtung) weiter. Wenn Sie die erlaubte Tätigkeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit wieder die Eintragung in das Vermittlerregister beantragen.
Wenn Sie die bestehende Erlaubnis (oder Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler) auch im Rahmen einer Schubladenerlaubnis nicht mehr benötigen, haben Sie die Möglichkeit auf diese zu verzichten. Bitte wählen Sie hierfür die Leistung „Erlaubnisverzicht erklären“. Im Falle des Erlaubnisverzichts werden auch die Erlaubnisdaten aus dem Vermittlerregister gelöscht, ohne dass Sie dies zusätzlich beantragen müssen.
Anträge für die Löschung aus dem Register sind bei der örtlich zuständigen Registerstelle (IHK) einzureichen.
Sind Sie gebundener Versicherungsvertreter nach § 34 d Abs. 7 GewO, wenden sie sich wegen der Löschung der Eintragung bitte an Ihr haftungsübernehmendes Versicherungsunternehmen. Im Zweifel hilft die IHK als zuständige Registerstelle weiter.
erforderliche Unterlagen
Für die Löschung von Registerdaten ohne gleichzeitigen Verzicht auf die Erlaubnis müssen keine weiteren Unterlagen beigebracht werden.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Löschung der Registerdaten stellen Sie bei der zuständigen Registerbehörde (IHK).
Die Löschung kann nicht rückwirkend erfolgen.
Über die vorgenommene Löschung der Registereintragung erhalten Sie eine Mitteilung der IHK.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gewerbeerlaubnis erlischt nicht durch die Löschung der Registrierungsnummer. Ohne Eintragung im Vermittlerregister darf die Erlaubnis nicht mehr genutzt werden.
Die Erlaubnisvoraussetzungen, wie z. B. der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, müssen weiterhin bestehen bleiben. Auch die jährliche Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler muss weiterhin erfüllt werden.
Weiterführende Informationen
Bezeichnung:
URL: https://www.vermittlerregister.info/
optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:
Bezeichnung: Antragsformulare für Versicherungsvermittler/-berater
URL: https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/downloads/-verlinkungen/vvm-antragsformulare-2253510
optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:
Informationen zum Vermittlerregister
Antragsformulare für Versicherungsvermittler/-berater