Dienstleistung
Änderungen im Bestand der beruflich geführten Betreuungen mitteilen
Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet, Änderungen im Bestand der von Ihnen geführten Betreuungen der Stammbehörde mitzuteilen. Sie müssen alle sechs Monate ihren aktuellen Bestand sowie die Bestandsänderungen (Zu- und Abgänge) der Stammbehörde melden auch wenn sich keine Änderungen ergeben haben.
Wenn sich Änderungen bei Ihnen ergeben, die sich auf Ihre Registrierung auswirken können, müssen Sie dies unverzüglich der Stammbehörde mitteilen.
Einrichtung
Amt für Teilhabe und Soziales
Bavinkstraße 23
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-1571
0491 926-1483
Eingliederungshilfe
0491 926-1660
Senioren- und Pflegestützpunkt
0491 926-1838
Hilfe zur Pflege
0491 926-1250
Elterngeld/BaföG
0491 926-1478
Wohngeld
0491 926-1357
Sonstige soziale Angelegenheiten
Einrichtung
Fachbereich Gesundheit
Dohuser Weg 12b
26409 Wittmund
04462 86-1504
04462 86-1500
Einrichtung
Gesundheitsamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-89555
04431 85-510
Einrichtung
Landkreis Aurich - Amt für Gesundheitswesen
Extumer Weg 29
26603 Aurich (Ostfriesland)
Neuer Weg 36-37
26506 Norden
Postfach 1480
26603 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
04941 16-5349
Gesundheitsamt Aurich
04941 16-5399
Gesundheitsamt Norden
04941 16-5300
Gesundheitsamt Aurich
04941 16-5350
Gesundheitsamt Norden
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Voraussetzungen
- Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert.
-
Mitteilung der Änderungen Ihres Betreuungsbestandes
alle Änderungen, die sich auf die Registrierung auswirken können
Verfahrensablauf
Änderungen im Betreuungsbestand können Sie der Stammbehörde schriftlich mitteilen.
- Melden Sie jede Änderung im Betreuungsbestand an die Stammbehörde.
- Geben Sie alle relevanten Informationen zu den Änderungen unter Nennung der jeweiligen Aktenzeichen und der zuständigen Gerichte an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Voraussetzungen
- Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert.
- Mitteilung der Änderungen Ihres Betreuungsbestandes alle Änderungen, die sich auf die Registrierung auswirken können
Verfahrensablauf
Änderungen im Betreuungsbestand können Sie der Stammbehörde schriftlich mitteilen.
- Melden Sie jede Änderung im Betreuungsbestand an die Stammbehörde.
- Geben Sie alle relevanten Informationen zu den Änderungen unter Nennung der jeweiligen Aktenzeichen und der zuständigen Gerichte an.