Sie müssen der zuständigen Stammbehörde mitteilen, wenn sich Ihr zeitlicher Gesamtumfang der Tätigkeit  der die Organisationsstruktur ändert. 

Wenn sich etwas in Ihrer Organisationsstruktur ändert, müssen Sie Angaben zu dem Vorhandensein sowie der Anzahl und dem Beschäftigungsumfang von Ihren Mitarbeitenden machen. Auch Änderungen in der Art und dem Umfang der Räumlichkeiten, in welchen Sie Ihre Tätigkeit ausüben, sowie Änderungen in der Art und dem Umfang Ihrer Erreichbarkeit sind der Stammbehörde mitzuteilen.


Adresse
Bavinkstraße 23
26789 Leer
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:30 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr

Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis: 

In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.


Fax
0491 926-1571
Telefon
0491 926-1483
Hinweis
Eingliederungshilfe
Telefon
0491 926-1660
Hinweis
Senioren- und Pflegestützpunkt
Telefon
0491 926-1838
Hinweis
Hilfe zur Pflege
Telefon
0491 926-1250
Hinweis
Elterngeld/BaföG
Telefon
0491 926-1478
Hinweis
Wohngeld
Telefon
0491 926-1357
Hinweis
Sonstige soziale Angelegenheiten

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-89555
Telefon
04431 85-510

Adresse
Extumer Weg 29
26603 Aurich (Ostfriesland)
Adresse
Neuer Weg 36-37
26506 Norden
Postfach
Postfach 1480
26603 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941 16-5349
Hinweis
Gesundheitsamt Aurich
Fax
04941 16-5399
Hinweis
Gesundheitsamt Norden
Telefon
04941 16-5300
Hinweis
Gesundheitsamt Aurich
Telefon
04941 16-5350
Hinweis
Gesundheitsamt Norden

Häufig gestellte Fragen

  • Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert.
  • Es liegt eine Änderung in Ihrer Organisationsstruktur oder Ihrem zeitlichen Gesamtumfang vor.

Änderungen des zeitlichen Gesamtumfangs und der Organisationsstruktur können Sie der Stammbehörde schriftlich und formlos mitteilen.

  • Melden Sie jede Änderung des zeitlichen Gesamtumfangs und der Organisationsstruktur an die Stammbehörde.
  • Geben Sie alle Informationen zu den Änderungen an.