Sie müssen der zuständigen Stammbehörde mitteilen, wenn sich Ihr zeitlicher Gesamtumfang der Tätigkeit  der die Organisationsstruktur ändert. 

Wenn sich etwas in Ihrer Organisationsstruktur ändert, müssen Sie Angaben zu dem Vorhandensein sowie der Anzahl und dem Beschäftigungsumfang von Ihren Mitarbeitenden machen. Auch Änderungen in der Art und dem Umfang der Räumlichkeiten, in welchen Sie Ihre Tätigkeit ausüben, sowie Änderungen in der Art und dem Umfang Ihrer Erreichbarkeit sind der Stammbehörde mitzuteilen.


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Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
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Postfach 1162
26442 Friedeburg
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Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr

Dienstag 08:30-12:00 Uhr

Mittwoch 08:30-12:00 Uhr

Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr

Freitag 08:30-12:00 Uhr


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04465 806-77
Telefon
04465 806-0

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27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

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04431 85-89555
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04431 85-510

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Extumer Weg 29
26603 Aurich (Ostfriesland)
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Neuer Weg 36-37
26506 Norden
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Postfach 1480
26603 Aurich (Ostfriesland)
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Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
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Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr
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04941 16-5349
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Fax
04941 16-5399
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Gesundheitsamt Norden
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04941 16-5300
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Gesundheitsamt Aurich
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Gesundheitsamt Norden

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Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 898-1045

Häufig gestellte Fragen

  • Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert.
  • Es liegt eine Änderung in Ihrer Organisationsstruktur oder Ihrem zeitlichen Gesamtumfang vor.

Änderungen des zeitlichen Gesamtumfangs und der Organisationsstruktur können Sie der Stammbehörde schriftlich und formlos mitteilen.

  • Melden Sie jede Änderung des zeitlichen Gesamtumfangs und der Organisationsstruktur an die Stammbehörde.
  • Geben Sie alle Informationen zu den Änderungen an.