Dienstleistung
Aktuelles Führungszeugenis und aktuellen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis als Beruflicher Betreuer vorlegen
Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet, der zuständigen Stammbehörde alle drei Jahre ein aktuelles Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis vorzulegen. Außerdem müssen Sie eine Erklärung abgeben, ob gegen Sie ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist. Sie müssen beide Dokumente und die Erklärung unaufgefordert der Stammbehörde vorlegen.
Einrichtung
Amt für Teilhabe und Soziales
Bavinkstraße 23
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-1571
0491 926-1483
Eingliederungshilfe
0491 926-1660
Senioren- und Pflegestützpunkt
0491 926-1838
Hilfe zur Pflege
0491 926-1250
Elterngeld/BaföG
0491 926-1478
Wohngeld
0491 926-1357
Sonstige soziale Angelegenheiten
Einrichtung
Fachbereich Gesundheit
Dohuser Weg 12b
26409 Wittmund
04462 86-1504
04462 86-1500
Einrichtung
Gesundheitsamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-89555
04431 85-510
Einrichtung
Landkreis Aurich - Amt für Gesundheitswesen
Extumer Weg 29
26603 Aurich (Ostfriesland)
Neuer Weg 36-37
26506 Norden
Postfach 1480
26603 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
04941 16-5349
Gesundheitsamt Aurich
04941 16-5399
Gesundheitsamt Norden
04941 16-5300
Gesundheitsamt Aurich
04941 16-5350
Gesundheitsamt Norden
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist:
3 Jahre
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Voraussetzungen
Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert.
erforderliche Unterlagen
- Aktuelles einfacheseinfaches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG
- aktuelle Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO
- Erklärung, ob gegen Sie ein Insolvenz, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist
Verfahrensablauf
Berufliche Betreuende müssen alle drei Jahre unaufgefordert ein Führungszeugnis und einen Schuldnerverzeichnisauszug sowie die Erklärung, ob gegen Sie ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist, vorlegen.
- Fordern Sie ein aktuelles Führungszeugnis und einen Schuldnerverzeichnisauszug an. Dazu können Sie die entsprechenden Onlinedienste nutzen.
- Das Führungszeugnis wird direkt an die Stammbehörde gesendet. Die Behörde sowie die Adresse geben Sie bei der Beantragung des Führungszeugnisses an.
- Die Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis leiten Sie an Ihre Stammbehörde weiter.
- Die Erklärung, ob gegen Sie ein Insolvenz, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist, können Sie schriftlich und formlos abgeben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
Voraussetzungen
Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert.
erforderliche Unterlagen
- Aktuelles einfacheseinfaches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG
- aktuelle Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO
- Erklärung, ob gegen Sie ein Insolvenz, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist
Verfahrensablauf
Berufliche Betreuende müssen alle drei Jahre unaufgefordert ein Führungszeugnis und einen Schuldnerverzeichnisauszug sowie die Erklärung, ob gegen Sie ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist, vorlegen.
- Fordern Sie ein aktuelles Führungszeugnis und einen Schuldnerverzeichnisauszug an. Dazu können Sie die entsprechenden Onlinedienste nutzen.
- Das Führungszeugnis wird direkt an die Stammbehörde gesendet. Die Behörde sowie die Adresse geben Sie bei der Beantragung des Führungszeugnisses an.
- Die Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis leiten Sie an Ihre Stammbehörde weiter.
- Die Erklärung, ob gegen Sie ein Insolvenz, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist, können Sie schriftlich und formlos abgeben.