Dienstleistung
Ergebnis eines Vergütungsfeststellungsverfahrens von beruflichen Betreuern/Betreuerinnen mitteilen
Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer müssen Sie das Ergebnis Ihres Vergütungsfeststellungsverfahrens der zuständigen Stammbehörde unaufgefordert mitteilen.
Generell erhalten Sie als Berufsbetreuender eine pauschale Vergütung für Ihre Tätigkeit. Die Höhe der Fallpauschale richtet sich nach Ihrer beruflichen Qualifikation, der Dauer der Betreuung, dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Betreuten und dem Vermögensstatus des Betreuten. Je nach beruflicher Qualifikation gibt es verschiedene Vergütungstabellen.
Im Vergütungsfeststellungsverfahren wird überprüft, nach welcher Vergütungstabelle Sie vergütet werden. Die Durchführung eines Vergütungsfeststellungsverfahrens können müssen Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Über das Ergebnis des Verfahrens müssen Sie Ihre Stammbehörde informieren.
Einrichtung
Amt für Teilhabe und Soziales
Bavinkstraße 23
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-1571
0491 926-1483
Eingliederungshilfe
0491 926-1660
Senioren- und Pflegestützpunkt
0491 926-1838
Hilfe zur Pflege
0491 926-1250
Elterngeld/BaföG
0491 926-1478
Wohngeld
0491 926-1357
Sonstige soziale Angelegenheiten
Einrichtung
Fachbereich Gesundheit
Dohuser Weg 12b
26409 Wittmund
04462 86-1504
04462 86-1500
Einrichtung
Gesundheitsamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-89555
04431 85-510
Einrichtung
Landkreis Aurich - Amt für Gesundheitswesen
Extumer Weg 29
26603 Aurich (Ostfriesland)
Neuer Weg 36-37
26506 Norden
Postfach 1480
26603 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
04941 16-5349
Gesundheitsamt Aurich
04941 16-5399
Gesundheitsamt Norden
04941 16-5300
Gesundheitsamt Aurich
04941 16-5350
Gesundheitsamt Norden
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Voraussetzungen
- Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert.
- Sie haben ein Vergütungsfeststellungsverfahren abgeschlossen.
Verfahrensablauf
Berufliche Betreuende müssen der Stammbehörde das Ergebnis ihres Vergütungsfeststellungsverfahrens schriftlich mitteilen.
- Übermitteln Sie die relevanten Informationen an die zuständige Stammbehörde.
Welche Gebühren fallen an?
Voraussetzungen
- Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert.
- Sie haben ein Vergütungsfeststellungsverfahren abgeschlossen.
Verfahrensablauf
Berufliche Betreuende müssen der Stammbehörde das Ergebnis ihres Vergütungsfeststellungsverfahrens schriftlich mitteilen.
- Übermitteln Sie die relevanten Informationen an die zuständige Stammbehörde.