Dienstleistung
Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes des beruflichen Betreuers oder der beruflichen Betreuerin muss der neuen Stammbehörde mitgeteilt werden
Die für Sie zuständige Stammbehörde kann sich ändern, wenn Sie als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer Ihren Sitz oder Wohnsitz ändern. Deswegen müssen Sie diese Änderungen der neuen Stammbehörde unverzüglich anzeigen. Dies ist wichtig, damit Ihre Registrierung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten korrekt verwaltet werden können und die neue zuständige Stammbehörde alle wichtigen Dokumente erhalten kann.
Einrichtung
Amt für Teilhabe und Soziales
Bavinkstraße 23
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-1571
0491 926-1483
Eingliederungshilfe
0491 926-1660
Senioren- und Pflegestützpunkt
0491 926-1838
Hilfe zur Pflege
0491 926-1250
Elterngeld/BaföG
0491 926-1478
Wohngeld
0491 926-1357
Sonstige soziale Angelegenheiten
Einrichtung
Fachbereich Gesundheit
Dohuser Weg 12b
26409 Wittmund
04462 86-1504
04462 86-1500
Einrichtung
Gesundheitsamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-89555
04431 85-510
Einrichtung
Landkreis Aurich - Amt für Gesundheitswesen
Extumer Weg 29
26603 Aurich (Ostfriesland)
Neuer Weg 36-37
26506 Norden
Postfach 1480
26603 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
04941 16-5349
Gesundheitsamt Aurich
04941 16-5399
Gesundheitsamt Norden
04941 16-5300
Gesundheitsamt Aurich
04941 16-5350
Gesundheitsamt Norden
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Voraussetzungen
- Sie müssen als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert sein.
- Es muss ein Wechsel Ihres Sitzes oder Wohnsitzes in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stammbehörde stattfinden.
Verfahrensablauf
Den Wechsel des (Wohn-) Sitzes können Sie schriftlich
anzeigen:
- Sie stellen die Anzeige bei der neuen zuständigen Stammbehörde.
-
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Ihr Name
- Ihre alte Anschrift (bisheriger Sitz oder Wohnsitz)
- Ihre neue Anschrift (neuer Sitz oder Wohnsitz)
- Datum des Umzugs
- Weitere Kontaktdaten (optional, zum Beispiel Telefon oder E-Mail)
- Die Stammbehörde prüft die Anzeige.
- Die Behörde passt die Daten an und informiert gegebenenfalls andere Stellen über den Wechsel.
Welche Gebühren fallen an?
Voraussetzungen
- Sie müssen als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert sein.
- Es muss ein Wechsel Ihres Sitzes oder Wohnsitzes in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stammbehörde stattfinden.
Verfahrensablauf
Den Wechsel des (Wohn-) Sitzes können Sie schriftlich
anzeigen:
- Sie stellen die Anzeige bei der neuen zuständigen Stammbehörde.
-
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Ihr Name
- Ihre alte Anschrift (bisheriger Sitz oder Wohnsitz)
- Ihre neue Anschrift (neuer Sitz oder Wohnsitz)
- Datum des Umzugs
- Weitere Kontaktdaten (optional, zum Beispiel Telefon oder E-Mail)
- Die Stammbehörde prüft die Anzeige.
- Die Behörde passt die Daten an und informiert gegebenenfalls andere Stellen über den Wechsel.