Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet, regelmäßig an berufsbezogenen Fortbildungen teilzunehmen. Sie müssen die Teilnahme an diesen Fortbildungen der zuständigen Stammbehörde nachweisen. Die Fortbildungen sind notwendig, um Ihre fachliche und persönliche Eignung zu gewährleisten.

Wenn Sie Ihrer Fortbildungspflicht nicht nachkommen, kann dies zur Folge haben, dass die Stammbehörde den Widerruf Ihrer Registrierung prüft. 


Adresse
Bavinkstraße 23
26789 Leer
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:30 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr

Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis: 

In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.


Fax
0491 926-1571
Telefon
0491 926-1483
Hinweis
Eingliederungshilfe
Telefon
0491 926-1660
Hinweis
Senioren- und Pflegestützpunkt
Telefon
0491 926-1838
Hinweis
Hilfe zur Pflege
Telefon
0491 926-1250
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Elterngeld/BaföG
Telefon
0491 926-1478
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Wohngeld
Telefon
0491 926-1357
Hinweis
Sonstige soziale Angelegenheiten

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Dohuser Weg 12b
26409 Wittmund
Servicezeiten Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

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04462 86-1504
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Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr


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04941 16-5349
Hinweis
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Fax
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Gesundheitsamt Norden
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Gesundheitsamt Aurich
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04941 16-5350
Hinweis
Gesundheitsamt Norden

Häufig gestellte Fragen

  • Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer tätig.
  • Sie nehmen regelmäßig an beruflichen Fortbildungen teil.

Den Fortbildungsnachweis können Sie der zuständigen Stammbehörde schriftlich und formlos vorlegen.

  • Reichen Sie den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme unaufgefordert bei der zuständigen Stammbehörde ein.
  • Die Stammbehörde prüft die Nachweise und stellt sicher, dass die Fortbildungspflicht erfüllt wurde. 
  • Bei Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht können Maßnahmen durch die Stammbehörde ergriffen werden, wie etwa die Prüfung des Widerrufs Ihrer Registrierung.