Dienstleistung
Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab dem vollendeten 16. Lebensjahr verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen zuvor als verloren gemeldeten Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Erst nachdem Sie Ihren Personalausweis offiziell als „aufgefunden“ gemeldet haben, wird der entsprechende Eintrag bei der Polizei gelöscht. Anschließend können Sie Ihren wiedergefundenen Personalausweis in Deutschland bis zum Ablauf seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiter nutzen.
Haben Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden, können Sie auch die zuvor gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Dies ist ausschließlich persönlich im Bürgeramt möglich. Das Bürgeramt veranlasst die Entsperrung und informiert bei Bedarf die Polizei über das Wiederauffinden.
Bitte beachten Sie: Die Bundesrepublik Deutschland hat keinen Einfluss darauf, wie andere Staaten ihre polizeilichen Informationssysteme führen oder aktualisieren. Daher kann es in Einzelfällen vorkommen, dass ausländische Behörden die Fahndungseinträge nicht oder nicht rechtzeitig löschen. In solchen Fällen kann Ihr wiedergefundener Personalausweis im Ausland möglicherweise nicht akzeptiert oder sogar einbehalten werden.
Einrichtung
3.2 Bürger Service Büro
Dr.-Gustav-Thye-Straße 2
27798 Hude (Oldenburg)
04408 9213-96
04408 9213-50
Einrichtung
Amt für Ordnung und Soziales
Markt 1
26197 Großenkneten
04435 600-200
04435 600-0
Einrichtung
Bürgerbüro
Am Markt 2-4
26427 Esens
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04971 20666
04971 206-30
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Janna Balfanz
04971 206-43
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Nadine Winter
04971 206-47
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Marina Schumann
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
04432 950-0
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bürgerbüro
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
KFZ Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet.
Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Meldeamt
Am Markt 1
27793 Wildeshausen
04431 88-850
04431 88-333
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
04432 950
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Einwohnermeldeamt
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04244 82-29
04244 82-26
04244 82-27
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
04975 9193-55
04975 9193-22
Einrichtung
Stadt Elze
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
05068 464-77
05068 464-0
Einrichtung
Stadt Wittmund
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
04462 983-299
04462 983-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine Kosten durch die Meldung.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Personalausweisbehörde bzw. Ihrem Bürgeramt. Zeigen Sie das Wiederauffinden Ihres Personalausweises auch bei der Polizei an, sofern Ihr Bürgeramt diese nicht bereits in Kenntnis gesetzt hat.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Personalausweisbehörde bzw. Ihrem Bürgeramt. Zeigen Sie das Wiederauffinden Ihres Personalausweises auch bei der Polizei an, sofern Ihr Bürgeramt diese nicht bereits in Kenntnis gesetzt hat.
Voraussetzungen
- Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen Ihren wiedergefundenen Personalausweis.
Verfahrensablauf
Melden Sie sich persönlich bei einem Bürgeramt und/oder einer Polizeidienststelle und zeigen an, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben.
Lassen Sie ggfs. Ihre Online-Ausweisfunktion wieder aktivieren.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweisbehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.
Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.
Schlagwörter
neuer Personalausweis, ePA, PA, Perso, elektronischer Personalausweis, melden, Meldung, Fund, neu, wiedergefunden, wiederaufgetaucht, Wiederauffinden, Perso, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, PA, ePA, neu, melden, Meldung, Wiederauffinden, wiederaufgetaucht, wiedergefunden, Fund
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine Kosten durch die Meldung.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Personalausweisbehörde bzw. Ihrem Bürgeramt. Zeigen Sie das Wiederauffinden Ihres Personalausweises auch bei der Polizei an, sofern Ihr Bürgeramt diese nicht bereits in Kenntnis gesetzt hat.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Personalausweisbehörde bzw. Ihrem Bürgeramt. Zeigen Sie das Wiederauffinden Ihres Personalausweises auch bei der Polizei an, sofern Ihr Bürgeramt diese nicht bereits in Kenntnis gesetzt hat.
Voraussetzungen
- Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen Ihren wiedergefundenen Personalausweis.
Verfahrensablauf
Melden Sie sich persönlich bei einem Bürgeramt und/oder einer Polizeidienststelle und zeigen an, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben.
Lassen Sie ggfs. Ihre Online-Ausweisfunktion wieder aktivieren.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweisbehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.
Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.