Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab dem vollendeten 16. Lebensjahr verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen zuvor als verloren gemeldeten Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

Erst nachdem Sie Ihren Personalausweis offiziell als „aufgefunden“ gemeldet haben, wird der entsprechende Eintrag bei der Polizei gelöscht. Anschließend können Sie Ihren wiedergefundenen Personalausweis in Deutschland bis zum Ablauf seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiter nutzen.

Haben Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden, können Sie auch die zuvor gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Dies ist ausschließlich persönlich im Bürgeramt möglich. Das Bürgeramt veranlasst die Entsperrung und informiert bei Bedarf die Polizei über das Wiederauffinden.

Bitte beachten Sie: Die Bundesrepublik Deutschland hat keinen Einfluss darauf, wie andere Staaten ihre polizeilichen Informationssysteme führen oder aktualisieren. Daher kann es in Einzelfällen vorkommen, dass ausländische Behörden die Fahndungseinträge nicht oder nicht rechtzeitig löschen. In solchen Fällen kann Ihr wiedergefundener Personalausweis im Ausland möglicherweise nicht akzeptiert oder sogar einbehalten werden.


Adresse
Dr.-Gustav-Thye-Straße 2
27798 Hude (Oldenburg)

Fax
04408 9213-96
Telefon
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Adresse
Markt 1
26197 Großenkneten

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Am Markt 2-4
26427 Esens
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Montag 08:00 - 12:30 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:30 Uhr


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04971 20666
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04971 206-30
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Mitarbeiterin Bürgerbüro - Janna Balfanz
Telefon
04971 206-43
Hinweis
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Nadine Winter
Telefon
04971 206-47
Hinweis
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Marina Schumann

Postfach
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Servicezeiten

Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.


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04432 950-0

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Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach
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26442 Friedeburg
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Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr

Dienstag 08:30-12:00 Uhr

Mittwoch 08:30-12:00 Uhr

Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr

Freitag 08:30-12:00 Uhr


Fax
04465 806-77
Telefon
04465 806-0

Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

Online Terminvereinbarung

KFZ Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet.

Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.  


Fax
+49 4407 73-100
Telefon
+49 4407 73-0

Adresse
Am Markt 1
27793 Wildeshausen

Fax
04431 88-850
Telefon
04431 88-333

Adresse
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Und nach Vereinbarung.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
04244 82-29
Telefon
04244 82-26
Telefon
04244 82-27

Adresse
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


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04975 9193-55
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Hauptstraße 61
31008 Elze
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Montag
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Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr

Mittwoch nur nach Vereinbarung

Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.


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Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
Servicezeiten Mo. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Di. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Mi. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Do. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 17 Uhr Fr. 8 - 12.30 Uhr

Fax
04462 983-299
Telefon
04462 983-0

Häufig gestellte Fragen

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.


Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.


Es entstehen keine Kosten durch die Meldung.


Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Personalausweisbehörde bzw. Ihrem Bürgeramt. Zeigen Sie das Wiederauffinden Ihres Personalausweises auch bei der Polizei an, sofern Ihr Bürgeramt diese nicht bereits in Kenntnis gesetzt hat.


Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Personalausweisbehörde bzw. Ihrem Bürgeramt. Zeigen Sie das Wiederauffinden Ihres Personalausweises auch bei der Polizei an, sofern Ihr Bürgeramt diese nicht bereits in Kenntnis gesetzt hat.


  • Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.

Sie benötigen Ihren wiedergefundenen Personalausweis.


Melden Sie sich persönlich bei einem Bürgeramt und/oder einer Polizeidienststelle und zeigen an, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben.

Lassen Sie ggfs. Ihre Online-Ausweisfunktion wieder aktivieren.


Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweisbehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.

Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.


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