Dienstleistung
Sozialversicherung: Anmeldung - sofort
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden. Für bestimmte Wirtschaftsbereiche besteht die Pflicht einer Sofortmeldung:
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Fleischwirtschaft
Einrichtung
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
Adresse
Ruhrstraße 2
10709 Berlin, Stadt
Ruhrstraße 2
10709 Berlin, Stadt
Adresse
10704 Berlin, Stadt
10704 Berlin, Stadt
Fax
030 865-27240
030 865-27240
Telefon
030 865-0
030 865-0
E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spätestens bei Beschäftigungsaufnahme ist die Sofortmeldung vom Arbeitgeber oder durch einen von ihm beauftragten Steuerberater oder ein Service-Rechenzentrum mittels Datenübertragung zu übermitteln.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung.
Deutsche Rentenversicherung
erforderliche Unterlagen
Die Sofortmeldung muss enthalten:
- den Familien- und Vornamen
- die Versicherungsnummer
- die Betriebsnummer des Arbeitgebers
- den Tag der Beschäftigungsaufnahme
Schlagwörter
Rentenstelle, Sozialversicherungsnachweis, Versicherungsamt, Sozialversicherungsausweis, BfA
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spätestens bei Beschäftigungsaufnahme ist die Sofortmeldung vom Arbeitgeber oder durch einen von ihm beauftragten Steuerberater oder ein Service-Rechenzentrum mittels Datenübertragung zu übermitteln.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung.
Deutsche Rentenversicherung
erforderliche Unterlagen
Die Sofortmeldung muss enthalten:
- den Familien- und Vornamen
- die Versicherungsnummer
- die Betriebsnummer des Arbeitgebers
- den Tag der Beschäftigungsaufnahme
Schlagwörter
Rentenstelle, Sozialversicherungsnachweis, Versicherungsamt, Sozialversicherungsausweis, BfA