Dienstleistung
Abmeldung von Fahrzeugen
Wichtigste Merkmale
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefs ist erforderlich
- bei Papieren, die vor dem 01. Oktober 2005 ausgegeben wurden oder
- bei der Vorlage eines Verwertungsnachweises
Im Falle der Verwertung eines Fahrzeugs werden die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II eingezogen.
Abmeldung im Onlineverfahren iKFZ
Ab dem 01.01.2015 werden bundesweit ausschließlich Stempelplaketten mit verdecktem Sicherheitscode verklebt. Die Zulassungsbescheinigungen Teil I tragen ab demselben Zeitpunkt eine Sicherheitsabdeckung mit verborgenem Sicherheitscode. Für diese Fahrzeuge kann online bei der zuständigen Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung durchgeführt werden.
Für eine Außerbetriebsetzung im Online-Verfahren ist kein Personalausweis mit Online-Funktion erforderlich.
- Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freirubbeln bzw. freilegen (je nachdem welche Variante Ihre Kfz-Zulassungsbehörde einsetzt).
- Sicherheitscodes der Stempelplaketten des Kennzeichens freilegen. Die HU-Plakette muss auf dem Kennzeichen verbleiben.
- Kennzeichen des abzumeldenden Fahrzeugs und die Sicherheitscodes eingeben.
- Den Vorgang online bezahlen (PayPal, Kreditkarte).
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Straßenverkehrsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0