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Online Kraftfahrzeugzulassung, -um- und abmeldung (iKFZ)


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Erklärung über den Verlust von Kennzeichenschildern


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Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder

Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefs ist erforderlich

  • bei Papieren, die vor dem 01. Oktober 2005 ausgegeben wurden oder
  • bei der Vorlage eines Verwertungsnachweises

Im Falle der Verwertung eines Fahrzeugs werden die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II eingezogen.

Abmeldung im Onlineverfahren iKFZ
Ab dem 01.01.2015 werden bundesweit ausschließlich Stempelplaketten mit verdecktem Sicherheitscode verklebt. Die Zulassungsbescheinigungen Teil I tragen ab demselben Zeitpunkt eine Sicherheitsabdeckung mit verborgenem Sicherheitscode. Für diese Fahrzeuge kann online bei der zuständigen Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung durchgeführt werden.

Für eine Außerbetriebsetzung im Online-Verfahren ist kein Personalausweis mit Online-Funktion erforderlich.

  1. Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freirubbeln bzw. freilegen (je nachdem welche Variante Ihre Kfz-Zulassungsbehörde einsetzt).
  2. Sicherheitscodes der Stempelplaketten des Kennzeichens freilegen. Die HU-Plakette muss auf dem Kennzeichen verbleiben.
  3. Kennzeichen des abzumeldenden Fahrzeugs und die Sicherheitscodes eingeben.
  4. Den Vorgang online bezahlen (PayPal, Kreditkarte).
 
Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
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KFZ-Zulassung Friesoythe
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KFZ-Zulassung Löningen
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 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


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Telefon
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Häufig gestellte Fragen

Auto, KFZ, Abmeldung, Fahrzeuge, Kennzeichen, Zulassung, ikfz