Neufahrzeuge aus dem EU-Ausland (innergemeinschaftlicher Erwerb)

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
     Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021.
  • bei Firmen vollständiger Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie eine Personalausweiskopie des Geschäftsführers bzw. Prokuristen. Im Falle einer GbR beachten Sie bitte die Einverständniserklärung unten in den Downloads.
  • Versicherungsbestätigung (eVB Code zum Abruf)
  • Vorhandene ausländische Fahrzeugpapiere
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung (Original-Kaufvertrag oder Original-Rechnung)
  • Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung)
  • Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (siehe Downloads)

Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.

Kosten: 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

 

Gebrauchte Fahrzeuge aus dem EU-Ausland

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
     Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021.
  • bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie eine Personalausweiskopie des Geschäftsführers bzw. Prokuristen. Im Falle einer GbR beachten Sie bitte die Einverständniserklärung unten in den Downloads.
  • Versicherungsbestätigung (eVB Code zum Abruf)
  • Vorhandene ausländische Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen. Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland können nur zugelassen werden, wenn die Zulassungsbescheinigung im Original vorgelegt wird. In Frankreich ist es das certificat d'immatriculation, in Italien die Carta di circolazione usw.
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag oder Rechnung)
  • ggf. Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung)
  • gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung oder ggf. Vollabnahme nach § 21 StVZO und gültige Abgasuntersuchung (Fahrzeug ohne Papiere bzw. ohne EG-Typgenehmigung)
  • Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (siehe Downloads)

Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.

Kosten: 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

 

Neu- und Gebrauchtfahrzeuge aus dem Nicht-EU-Ausland

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
     Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021.
  • bei Firmen vollständiger Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie eine Personalausweiskopie des Geschäftsführers bzw. Prokuristen. Im Falle einer GbR beachten Sie bitte die Einverständniserklärung unten in den Downloads.
  • Versicherungsbestätigung (eVB Code zum Abruf)
  • Vorhandene ausländische Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen. Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland können nur zugelassen werden, wenn die Zulassungsbescheinigung im Original vorgelegt wird. Bei US-Fahrzeugen ist es das Certificate of Title.
  • bei Unfallfahrzeugen aus den USA und Kanada ein Carfax-Bericht

  • Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag oder Rechnung)
  • ggf. Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung)
  • gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung oder ggf. Vollabnahme nach § 21 StVZO und gültige Abgasuntersuchung (Fahrzeug ohne Papiere bzw. ohne EG-Typgenehmigung)
  • Zollbescheinigung
  • Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (siehe Downloads)

Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads am Ende der Seite) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.

Kosten: 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

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