Genehmigung zur Umbettung von Leichen und Aschen verstorbener Personen beantragen


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Die Umbettung des Leichnams oder der Urne einer verstorbenen Person ist in der Regel nicht vorgesehen, da dies eine Störung der Totenruhe darstellt. In besonderen Fällen können Sie jedoch eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-89555
Telefon
04431 85-510

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie den Leichnam oder die Urne einer verstorbenen Person ausgraben und umbetten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.


Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Störung der Totenruhe rechtfertigt.


  • Sterbeurkunde
  • Genehmigung/Stellungnahme der bisherigen Friedhofsverwaltung
  • Genehmigung/Stellungnahme der neuen Friedhofsverwaltung
  • Eidesstattliche Versicherung der antragstellenden Person (Muster [PDF])
  • Eidesstattliche Versicherung weitere Totenfürsorgeberechtigte (Muster [PDF])
  • ggf. aktueller Auszug aus Familienregister
  • ggf. Willenserklärung des/der Verstorbenen hinsichtlich seiner/ihrer Bestattung

  • Rufen Sie das Online-Formular „Genehmigung zur Umbettung von Leichen und Aschen verstorbener Personen beantragen“ auf. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise
  • Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit den notwendigen Nachweisen ein.
  • Das Gesundheitsamt prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Nach Abschluss der Prüfung teilt Ihnen das Gesundheitsamt die Entscheidung mit.

  • Zwischen 45 EUR und 250 EUR
  • Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand

Mit der Umbettung beginnt keine neue Ruhezeit.


  • Klage vor dem Verwaltungsgericht