Dienstleistung
Anschluss an die Abfallentsorgung bei Eigentümerwechsel
Wichtigste Merkmale
Eigentümer bewohnter, gewerblich genutzter, gemischt genutzter oder bebauter Grundstücke sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen.
Die Anschlusspflichtigen müssen dem Landkreis Oldenburg für jedes anschlusspflichtige Grundstück das Vorliegen und den Umfang sowie Veränderungen der Anschluss- und Benutzungspflicht anzeigen. Insbesondere müssen sie die Art der Grundstücksnutzung, die Anzahl der Bewohner des Grundstücks und die Anzahl der auf dem Grundstück Beschäftigten mitteilen. Diese Angaben werden für die Bemessung der Abfallgebühren benötigt.
Wechselt der Grundstückseigentümer, so sind sowohl der bisherige als auch der neue Eigentümer zur
Anzeige verpflichtet. Über das Online-Formular hat der bisherige Eigentümer die Möglichkeit, die Daten des neuen Grundstückseigentümers mitzuteilen und sich von der Entsorgung abzumelden. Neue Eigentümer können uns Ihre Daten mitteilen und haben die Möglichkeit, den Tausch von Abfallbehältern zu beauftragen.
Einrichtung
Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
04431 85-801