Dienstleistung
SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Abfallgebühren erteilen
Wichtigste Merkmale
Seit dem 01.01.2026 erfolgt die Erhebung der Abfallgebühren im Kreisgebiet zentral durch den Landkreis Oldenburg.
Über die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats haben Sie die Möglichkeit, dem Einzug der Abfallgebühren durch den Landkreis Oldenburg zuzustimmen. Die von Ihnen zu zahlenden Beträge werden dann jeweils zum Zeitpunkt der Fälligkeit automatisch von Ihrem Konto abgebucht.
Einrichtung
Kämmerei / Kreiskasse
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
04431/85-200
04431/85-0
Häufig gestellte Fragen
Verfahrensablauf
- Folgen Sie dem Link zu unserem SEPA-Webportal und füllen Sie die Datenfelder gemäß der Anleitung aus.
- Sind alle Datenfelder befüllt, senden Sie das Online-Formular ab.
- Nach erfolgreicher Einreichung drucken Sie das erstellte Formular bitte aus und senden Sie es unterschrieben per Post oder per E-Mail an den Landkreis Oldenburg
- bei Zusendung per Post an: Landkreis Oldenburg, Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen
- bei Zusendung per E-Mail an: SEPA@oldenburg-kreis.de
Das SEPA-Lastschriftmandat wird erst mit dem Eingang des unterschriebenen Formulars in der Kreiskasse freigeschaltet bzw. aktiviert.
Sollten Sie nach dem Ausdruck feststellen, dass die von Ihnen erfassten Angaben fehlerhaft sind, erstellen Sie bitte ein komplett neues SEPA-Lastschriftmandat. Nachträgliche Änderungen oder Streichungen auf dem Mandat sind nicht zulässig.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte bedenken Sie, dass mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates für das angegebene Kassenzeichen bzw. der Forderungsart die Ermächtigung erteilt wird, alle Forderungen diesbezüglich einzuziehen. Sollten also bereits fällige Forderungen zu diesem Kassenzeichen bzw. der Forderungsart vorhanden sein, werden diese innerhalb weniger Tage nach Eingang des SEPA-Lastschriftmandates durch die Kreiskasse eingezogen. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung auf Ihrem Girokonto. Eine gesonderte Mitteilung über die Lastschrift erfolgt nicht.
Verfahrensablauf
- Folgen Sie dem Link zu unserem SEPA-Webportal und füllen Sie die Datenfelder gemäß der Anleitung aus.
- Sind alle Datenfelder befüllt, senden Sie das Online-Formular ab.
- Nach erfolgreicher Einreichung drucken Sie das erstellte Formular bitte aus und senden Sie es unterschrieben per Post oder per E-Mail an den Landkreis Oldenburg
- bei Zusendung per Post an: Landkreis Oldenburg, Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen
- bei Zusendung per E-Mail an: SEPA@oldenburg-kreis.de
Das SEPA-Lastschriftmandat wird erst mit dem Eingang des unterschriebenen Formulars in der Kreiskasse freigeschaltet bzw. aktiviert.
Sollten Sie nach dem Ausdruck feststellen, dass die von Ihnen erfassten Angaben fehlerhaft sind, erstellen Sie bitte ein komplett neues SEPA-Lastschriftmandat. Nachträgliche Änderungen oder Streichungen auf dem Mandat sind nicht zulässig.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte bedenken Sie, dass mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates für das angegebene Kassenzeichen bzw. der Forderungsart die Ermächtigung erteilt wird, alle Forderungen diesbezüglich einzuziehen. Sollten also bereits fällige Forderungen zu diesem Kassenzeichen bzw. der Forderungsart vorhanden sein, werden diese innerhalb weniger Tage nach Eingang des SEPA-Lastschriftmandates durch die Kreiskasse eingezogen. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung auf Ihrem Girokonto. Eine gesonderte Mitteilung über die Lastschrift erfolgt nicht.