Wichtigste Merkmale


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Erkrankung in einer Gemeinschaftseinrichtung melden


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Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche nehmen in infektiologischer Sicht eine besondere Rolle ein. Das Infektionsschutzgesetz zählt zu den Gemeinschaftseinrichtungen solche Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder und Jugendliche betreut werden (§ 33 IfSG) - Kindergärten, -krippen, Schulen und weitere.

 

Die dort Betreuten sind in der Regel empfänglicher für bestimmte Krankheiten, der oftmals enge Kontakt begünstigt die Übertragung. Die Einrichtungen sind bei Auftreten bzw. Verdacht einer meldepflichtigen Erkrankung (z.B. Krätze, Scharlach, Windpocken, Verlausung) verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren. Hierzu können Eirichtungen aus dem Landkreis Oldenburg das Online-Meldeformular der Kreisverwaltung nutzen.

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-89555
Telefon
04431 85-510

Häufig gestellte Fragen

Es besteht der Verdacht, dass eine der folgenden Erkrankungen bei einer mitarbeitenden oder betreuten Person vorliegt:

  • Meningokokken Meningitis
  • Haemophilus influenzae Tyb b-Meningitis
  • Masern
  • Windpocken
  • Röteln
  • Shigellose, EHEC
  • Virushepatitis A und E
  • Durchfallerkrankungen bzw. Erbrechen bei mehr als zwei Personen
  • Seltene Infektionskrankheiten: Cholera, Diphtherie, Virales hämorrhagisches Fieber, Lungen-Tuberkulose-offen, Paratyphus, Pest, Polio, Typhus,
  • durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten (z.B. Mpox)
  • Salmonellen, Noroviren
  • Borkenflechte (Impetigo contagiosa)
  • Keuchhusten
  • Kopfläuse
  • Mumps
  • Krätze (Scabies)
  • Scharlach --/ pyog. Infektionen

Infektionsschutz, Masern, Windpocken, Röteln, Salmonellen, Keuchhusten, Kopfläuse, Mumps, Scharlach, Gemeinschaftseinrichtung, Kindergarten, Krippe, Schule