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Insbesondere Wildschweine und Dachse können von Trichinen befallen sein. Werden diese Tiere erlegt, müssen sie vor ihrer Weiterverarbeitung daher einer Trichinenuntersuchung unterzogen werden. Diese Untersuchung wird von den zuständigen Veterinärämtern vorgenommen.

 

Haben Jäger*innen aufgrund des Besuchs einer entsprechenden Schulung die amtliche Befugnis erteilt bekommen, selbständig einem erlegten Tier eine Trichinenprobe zu entnehmen (siehe Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild: Erlaubnis), benötigen sie zur genauen Kennzeichnung und Dokumentation des erlegten Wilds so genannte Wildursprungsscheine und -marken. Die Wildmarken müssen am erlegten Tier eingezogen werden, die Wildursprungsscheine begleiten die entnommenen Proben zum Untersuchungslabor. Diese Proben können direkt beim Veterinäramt des Landkreises Oldenburg zu den allgemeinen Öffnungszeiten von 08:00 - 12:00 Uhr, nach Terminvereinbarung auch von 07:00 - 18:00 Uhr, abgegeben werden.

Adresse
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen

Fax
04431/85468
Telefon
04431/85483

Häufig gestellte Fragen

 Proben dürfen nur von geschulten und hierfür beauftragten Jägern genommen werden. Bei außerhalb des Landkreises Oldenburg erlegten Wildschweinen ist die Beauftragung des für den Erlegeort zuständigen Veterinäramtes vorzuzeigen.


Proben für die Trichinenuntersuchung können beim Veterinäramt des Landkreises Oldenburg abgegeben werden.


Die Untersuchungszeiten sind, vorbehaltlich eventuell intern notwendiger Terminverschiebungen, jeden Montag- und Donnerstagvormittag. Die Ergebnisse werden schriftlich zugestellt, auf Wunsch auch per Fax oder E-Mail.


Für im Landkreis Oldenburg erlegte Wildschweine ist die Trichinenuntersuchung bei gleichzeitig abgegebener Blutprobe gebührenfrei.

 

10 € Gebühr entstehen je Probe für im Landkreis Oldenburg erlegte Wildschweine ohne Blutprobe.

 

Für auswärtig erlegte Stücke fallen 10 € Gebühr je Probe an.


Wildschweine, Dachse, Jagd, Wildfleisch, Trichinellen