Wichtigste Merkmale

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Förderung beantragen

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Der Landkreis Oldenburg gewährt Studierenden der Humanmedizin, die eine Famulatur, ein Blockpraktikum oder eine Hospitation im Landkreis Oldenburg absolvieren, auf Antrag finanzielle Unterstützung. Die Förderung soll den finanziellen Mehraufwand für Fahrtkosten, Unterhalt und Lebensführung ausgleichen. 

 

Die Förderhöhe beträgt 250,- EUR pro Woche unter Annahme einer 5 Tage-Woche. Pro Studierenden kann
für die gesamte Studiendauer eine max. Förderung von 1.500,- EUR gewährt werden. Dies entspricht bei
einer 5 Tage-Woche einer Förderdauer von maximal 6 Wochen. Die Förderung kann sich auf mehrere Hospitationen verteilen.

 

 

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-555
Telefon
04431 85-510

Häufig gestellte Fragen

Die Förderung wird vom Landkreis Oldenburg auf Antrag vergeben. Ein einklagbarer Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht. Der Landkreis vergibt die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antrag auf Förderung ist vollständig ausgefüllt
  • Der Antragsteller/die Antragstellerin ist Studierende/r der Humanmedizin an einer Universität
    in der Europäischen Union und möchte eine Famulatur, Blockpraktikum oder eine Hospitation
    im Landkreis Oldenburg absolvieren
  • Die Famulatur/das Blockpraktikum/die Hospitation liegt in der Zukunft (eine nachträgliche
    Förderung einer bereits absolvierten oder zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnene
    Famulatur, bzw. Hospitation ist nicht möglich)
  • Gefördert werden sowohl Famulaturen/Blockpraktika/Hospitationen in der Hausarztpraxis, als
    auch in den Kliniken, im Gesundheitsamt, sowie in Facharztpraxen und MVZ innerhalb des
    Landkreises Oldenburg.
  • Der/die Studierende ist bei keinem anderen Arbeitgeber eine Verpflichtung zur Ableistung
    einer beruflichen Tätigkeit eingegangen, die einer ärztlichen Tätigkeit im Landkreis Oldenburg
    entgegensteht.
  • Die Förderung kann auch mehrmalig in Anspruch genommen werden, d.h. sie kann mehrfach
    beantragt werden. Sie ist jedoch für die Dauer des Studiums auf eine Maximalförderung in
    Höhe von 1.500€ je Studierendem begrenzt.
  • Nach Beendigung der Famulatur/des Blockpraktikums/der Hospitation ist dessen
    Durchführung von der Praxis/Klinik schriftlich zu bestätigen.

  • Dem Antrag auf Förderung ist eine Immatrikulationsbescheinigung beizufügen. Im Falle einer Online-Einreichung des Antrages kann diese innerhalb des Online-Formulars als Bild- oder PDF-Datei hochgeladen werden
  • Nach Beendigung der Famulatur/des Blockpraktikums/der Hospitation ist eine schriftliche Bestätigung der Praxis/Klinik über die Durchführung der Maßnahme einzureichen

Der Förderantrag sollte in der Regel mindestens 4 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.

Die Bestätigung der Praxis/Klinik über die Durchführung der Maßnahme sollte spätestens 8 Wochen nach der Absolvierung eingereicht werden.


Die endgültige Bearbeitung des Antrags und eine Auszahlung der finanziellen Unterstützung erfolgt erst nach Vorlage der schriftlichen Bestätigung der Praxis/Klinik über die Durchführung der Maßnahme.

 

Die Förderung wird bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben. Für den Fall, dass sich mehr Studierende für die Förderung bewerben, als Fördermittel zur Verfügung stehen, ist bei der Auswahl der Zeitpunkt des Eingangs des vollständig ausgefüllten Antrags beim Landkreis  Oldenburg maßgebend.

 

Der Landkreis teilt Antragstellenden die Bewilligung oder Ablehnung des Antrages auf finanzielle Förderung schriftlich mit. Die Zahlung des Förderbetrages erfolgt im Überweisungsverfahren durch den Landkreis direkt an den berechtigten Famulanten/Praktikanten, bzw. die berechtigte Famulantin/Praktikantin.