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Wenn Sie Inhaber einer Erlaubnis für den Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz sind und einen Wechsel Ihres bisher genehmigten und eingesetzten Fahrzeugs vornehmen möchten, müssen Sie sich dies von der zuständigen Erlaubnisbehörde genehmigen lassen. Die Genehmigung erfolgt durch Eintrag in die Genehmigungsurkunde und den Auszug aus dieser. Erst danach darf das neue Fahrzeug für den Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-200

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle (nur mit vorheriger Terminvereinbarung): Montags bis Freitags: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Um die Wartezeiten für Sie zu reduzieren und den Dienstbetrieb besser planen zu können, sind Besuche in der KFZ-Zulassungsstelle nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie dazu gerne unsere Online-Terminvergabe.   Termine sind während der folgenden Zeiten möglich:   Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstags 13:00 - 18:00 Uhr   Außenstellen der KFZ-Zulassung befinden sich in den Rathäusern der Gemeinden Ganderkesee, Großenkneten, Hude und Wardenburg. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Internetauftritten der jeweiligen Gemeindeverwaltungen. Die Außenstelle in Großenkneten ist auch Sonnabends in der Zeit von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Weitere Informationen unter: https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
Telefon
04431 85-0

Häufig gestellte Fragen

Möchten Sie im Rahmen Ihrer bestehenden Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr ein neues Fahrzeug einsetzen, so können Sie persönlich (oder der durch Vollmacht beauftragte Mitarbeiter) bei der zuständigen Stelle vorsprechen und alle erforderlichen Unterlagen mitbringen oder die Unterlagen per Post einreichen.

Mit Hilfe des auf dieser Seite verlinkten Online-Formulars haben Sie alternativ auch die Möglichkeit, die Daten und Unterlagen zu dem Fahrzeug vorab elektronisch zu übermitteln. Diese können dann schon von uns geprüft werden. Im Rahmen der Vorsprache bei der zuständigen Stelle müssten Sie dann nur noch die Genehmigungsurkunde und den Auszug aus der Genehmigungsurkunde im Original vorlegen, damit das neue Fahrzeug eingetragen werden kann.


  • Genehmigungsurkunde (gültig, im Original)
  • Auszug aus der Genehmigungsurkunde (gültig, im Original)
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bescheinigung vom Eichamt
  • Bescheinigung/Prüfung nach § 42 BOKraft (Außerordentliche Hauptuntersuchung)
  • ggfs. Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei fehlender Alarmanlage / fehlendem Wegstreckenzähler

Für die Änderung der Genehmigungsurkunde wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben.


Die Eintragung in der Genehmigungsurkunde muss vor der Inbetriebnahme des neuen Fahrzeugs erfolgen.