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Wenn Sie Inhaber einer Erlaubnis für den Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz sind und einen neuen Geschäftsführer oder Betriebsleiter einsetzen möchten, müssen Sie sich dies von der zuständigen Erlaubnisbehörde genehmigen bzw. bestätigen lassen.

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-200

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle (nur mit vorheriger Terminvereinbarung): Montags bis Freitags: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Um die Wartezeiten für Sie zu reduzieren und den Dienstbetrieb besser planen zu können, sind Besuche in der KFZ-Zulassungsstelle nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie dazu gerne unsere Online-Terminvergabe.   Termine sind während der folgenden Zeiten möglich:   Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstags 13:00 - 18:00 Uhr   Außenstellen der KFZ-Zulassung befinden sich in den Rathäusern der Gemeinden Ganderkesee, Großenkneten, Hude und Wardenburg. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Internetauftritten der jeweiligen Gemeindeverwaltungen. Die Außenstelle in Großenkneten ist auch Sonnabends in der Zeit von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Weitere Informationen unter: https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
Telefon
04431 85-0

Häufig gestellte Fragen

Die für die Führung der Geschäfte bestellte Person / der Betriebsleiter muss über die erforderliche fachliche Eignung sowie die notwendige Zuverlässigkeit verfügen.


Die beabsichtigte Einsetzung eines neuen Geschäftsführers oder Betriebsleiters ist der zuständigen Erlaubnisbehörde unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen mitzuteilen. Die Mitteilung kann schriftlich, persönlich oder mit Hilfe des auf dieser Seite verlinkten Online-Formulars erfolgen.


  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • Auskunft in Steuersachen über die steuerliche Zuverlässigkeit des Finanzamtes Ihres Wohnsitzes
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Kopie des Anstellungsvertrages

Für die Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.