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Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten und verreisen möchten, müssen Sie uns vorab darüber informieren.

 

Damit Sie möglichst schnell eine neue Arbeit finden, bieten wir Ihnen passende Stellen oder Qualifizierungen an. Dazu müssen wir Sie jederzeit zu Hause erreichen können. Dass Sie telefonisch erreichbar sind, reicht nicht aus. Sie müssen zum Beispiel in der Lage sein, kurzfristig ein Bewerbungsgespräch vor Ort zu führen.

 

Informieren Sie uns

Wenn Sie sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten oder verreisen (innerhalb oder außerhalb Deutschlands), nennen wir das „Ortsabwesenheit“. Sie sind gesetzlich verpflichtet, uns rechtzeitig vorab darüber zu informieren und unsere Zustimmung vor der Abwesenheit einzuholen. Wenn Ihrer Ortsabwesenheit von uns zugestimmt wurde, erhalten Sie für diese Zeit weiterhin Arbeitslosengeld II und sind krankenversichert. Die Zustimmung können wir Ihnen frühestens 3 Wochen vor Reisebeginn erteilen.

 

Behalten Sie die 21 Tage im Blick

Sie haben Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit in einem Kalenderjahr. Solange Sie sich 21 Tage außerhalb Ihres Wohnortes mit unserer Zustimmung aufhalten, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Wichtig: Zu diesen Tagen zählen auch das Wochenende und Feiertage. Außerdem muss unsere Zustimmung vor Reisebeginn erfolgen.

 

Wenn Sie länger als 21 Tage abwesend sind

Ab dem 22. Tag, an dem Sie ortsabwesend sind, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr. Ihr Anspruch erlischt auch, wenn Sie verreisen, ohne uns vorab zu informieren. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich. Informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrem Jobcenter.

 

Beispiel: Sie wollen länger als 3, aber nicht mehr als 6 Wochen verreisen. Diesem Vorhaben können wir grundsätzlich zustimmen. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht jedoch nur für die ersten 3 Wochen Ihrer Reise. Die restliche Zeit Ihrer Reise erhalten Sie kein Arbeitslosengeld II.

 

Wenn Sie länger als 6 Wochen abwesend sind

Planen Sie, länger als 6 Wochen zu verreisen, haben Sie für die gesamte Zeit Ihrer Reise keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Sie erhalten somit ab dem 1. Tag der Abwesenheit kein Arbeitslosengeld II mehr. Nach Ihrer Rückkehr müssen wir Ihren Anspruch auf finanzielle Unterstützung erneut prüfen. Dazu müssen Sie einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen.

 

Wichtig: Lassen Sie sich beraten und klären Sie vor jeder Reise mit uns, was Sie bei einer längeren Ortsabwesenheit beachten müssen. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile.

Adresse
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen

Fax
04431/85119
Telefon
04431/85120

Häufig gestellte Fragen

Sie müssen die Ortsabwesenheit grundsätzlich im Voraus anfragen.


Die Zuständigkeit liegt beim Jobcenter Landkreis Oldenburg. Das Online-Formular landet bei Ihrem/Ihrer zuständigen Fallmanager*in.


Sie haben Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit in einem Kalenderjahr. Solange Sie sich 21 Tage außerhalb Ihres Wohnortes mit unserer Zustimmung aufhalten, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Wichtig: Zu diesen Tagen zählen auch das Wochenende und Feiertage. Außerdem muss unsere Zustimmung vor Reisebeginn erfolgen.


Sofern ein wichtiger Grund vorliegt, der dazu führt, dass die Ortsabwesenheit nicht auf die vorgenannten 21 Tage angerechnet wird, ist dieser wichtige Grund nachzuweisen.


Die Antragstellung hat grundsätzlich im Voraus zu erfolgen.


Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle. Alternativ können Sie das Online-Formular nutzen.


Ab dem 22. Tag, an dem Sie ortsabwesend sind, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr. Ihr Anspruch erlischt auch, wenn Sie verreisen, ohne uns vorab zu informieren. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich. Informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrem Jobcenter.

 

Beispiel: Sie wollen länger als 3, aber nicht mehr als 6 Wochen verreisen. Diesem Vorhaben können wir grundsätzlich zustimmen. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht jedoch nur für die ersten 3 Wochen Ihrer Reise. Die restliche Zeit Ihrer Reise erhalten Sie kein Arbeitslosengeld II.

 

Planen Sie, länger als 6 Wochen zu verreisen, haben Sie für die gesamte Zeit Ihrer Reise keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Sie erhalten somit ab dem 1. Tag der Abwesenheit kein Arbeitslosengeld II mehr. Nach Ihrer Rückkehr müssen wir Ihren Anspruch auf finanzielle Unterstützung erneut prüfen. Dazu müssen Sie einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen.


Landkreis Oldenburg - Kommunales Jobcenter - Amt 56


Ortsabwesenheit, Urlaub, Jobcenter, Arbeitsvermittlung, Arbeitslosengeld II, ALG II